engl.: safe distance

Für die Bestimmung der notwendigen Sicherheitsabstände zu Gefahrenquellen bzw. Gefahrenstellen ist eine Risikobewertung nach DIN EN 292-1 bzw. DIN EN 1050 (s.a. Risikobeurteilung) durchzuführen. Wenn die Gefährdungen durch konstruktive Maßnahmen nicht vermieden oder ausreichend begrenzt werden können, sind Schutzeinrichtungen vorzusehen. Die hierbei erforderlichen Mindestabstände müssen nach folgenden Normen bestimmt werden:

  • DIN EN 294: Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen
  • DIN EN 349: Sicherheit von Maschinen: Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen

Hierbei sind Mindestabstände für

  • Hinüberreichen
  • Hinaufreichen
  • Herumreichen
  • Hindurchreichen

definiert.

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