Das Wichtigste zu Haus- und Masterarbeit in Kürze

Im Master Berufliche Bildung Integriert stellen Master- und schriftliche Hausarbeit nach LPO II (§18 LPO II Abs. 3 Satz 3) eine gemeinsame Prüfung mit unterschiedlichen, synergetischen Schwerpunktsetzungen (Wissenschaft und Schul-/Unterrichtspraxis) dar. Sie als Studierende*r und Referendar*in suchen sich wie andere Studierende auch ein Masterarbeitsthema und eine Betreuung an der Universität (einige Lehrstühle schreiben auch Themen aus) und besprechen die Umsetzung des Themas in der Praxis mit ihrer Seminarlehrkraft für die Hausarbeit. In der Regel wird die Hausarbeit also ausgehend vom Thema der Masterarbeit abgeleitet. In Absprache mit den Betreuer*innen ist es in begründeten Ausnahmefällen möglich, die beiden Arbeiten getrennt voneinander anzufertigen. Die universitären Betreuer*innen der Masterarbeit (Universitäts-Lehrende*r, verantwortlich für die Einhaltung der Wissenschaftlichkeit) und schulischen Betreuer*innen (Seminarlehrkraft) der Hausarbeit sprechen sich nach Ihrem Vorschlag miteinander ab, um sicherzustellen, dass die beiden Arbeiten

  • in Bezug zueinanderstehen und
  • eine sinnvolle, gegenseitige Ergänzung zu einem übergeordneten Thema darstellen.

 

Zusammenhang der beiden Arbeiten:




Die praktische Umsetzung des Themas wird als schriftliche Hausarbeit nach LPO II als eigenständiges Dokument im Studienseminar abgegeben und entsprechend der Bestimmungen des staatlichen Studienseminars bewertet. Sie ist auch ein in sich stimmiges, herauslösbares Kapitel der Masterarbeit.
Die Abgabe der zugehörigen Masterarbeit ist einige Monate später fällig. Für sie gelten die Kriterien für wissenschaftliche Masterarbeiten.
Beide Arbeiten sollen jeweils eigenständig für sich lesbar sein, ergänzen aber einander in praktischer bzw. theoretisch-wissenschaftlicher Hinsicht.

Ausführliche Informationen zu Haus- und Masterarbeit

Auswahl eines Themas

Sie sind selbst verantwortlich für die rechtzeitige Bestimmung des Themas. Sie suchen sich ein Thema und eine Betreuung an der Universität für die Masterarbeit und besprechen anschließend die praktische Umsetzung des Themas in der Praxis mit einer Seminarlehrkraft für die schriftliche Hausarbeit. Bei mehreren Gelegenheiten werden Sie über die Anforderungen unterrichtet. (Weitere Infos finden Sie hier unter „Für Referendare -> Informationen zu den Prüfungen“).


Zeitplan

Die ausgewiesene Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt zwölf Monate. Der Zeitpunkt des Beginns der wissenschaftlichen Arbeit sollte nicht vor dem dritten Semester liegen. Die schriftliche Hausarbeit muss spätestens am 1. Dezember abgegeben werden. Die Masterarbeit können Sie später abgeben, je nach Anmeldezeitpunkt, spätestens aber am 15.02.


Zeitlicher Ablauf:

  • 3. Semester:
    • bis Weihnachten: Themensuche und erste konkrete Absprachen mit potentiellen Betreuer*innen
    • bis Ende Januar: erste inhaltliche Konkretisierungen
  • Ende 3. Semester:
    • bis Anfang Februar (spätestens bis 15. Februar): Anmeldung der Masterarbeit an der Universität
  • 4. Semester / 5. Semester: Umsetzung in der Schule
  • 5. Semester (spätestens am 1. Dezember): Abgabe der schriftlichen Hausarbeit im Studienseminar
  • Ende 5. Semester (spätestens am 15. Februar): Abgabe der Masterarbeit an der Universität


Chronologischer Verlauf der Erstellung von Master- und Hausarbeit:

Arbeitsumfang:

Für Haus- und Masterarbeit sind insgesamt 30 ECTS eingeplant. 1 ECTS entspricht einem Workload von ca. 30 Stunden. Damit sind 900 Stunden für die Erstellung von Haus- und Masterarbeit vorgesehen. Bei einem wöchentlichen Arbeitspensum von 40 Stunden würde das Verfassen von Haus- und Masterarbeit somit mehr als 22 Wochen, also knapp ein halbes Jahr, in Anspruch nehmen.
Im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes ist die Erteilung eines Unterrichtsauftrags (Unterrichtsaushilfe nach ZALB §19) nicht vorgesehen. Somit stehen weitere Stunden für die Fertigstellung der Haus- und Masterarbeit zur Verfügung.


Betreuung und regelmäßige Rückmeldungen

Grundsätzlich kommt jede*r wissenschaftliche Mitarbeiter*in sowie jede*r Professor*in des Department Educational Sciences der TUM School of Social Sciences and Technology als Betreuer*in in Frage. Auf der Homepage der SOT/TUM finden die Sie Informationen zu den Arbeitsbereichen aller Mitarbeiter*innen. Wichtig ist, dass Sie die Betreuer*innen, die nicht im MBBI lehren, auf die besonderen Konditionen (z. B. Abstimmung mit schriftlicher Hausarbeit) und die Informationen auf dem Wiki hinweisen.

Nach der Themenauswahl legen Sie in Absprache mit Ihrem Betreuungstandem (Betreuung universitäre und schulische Seite) die konkret zu bearbeitende Fragestellung fest. Zudem gilt es Termine für Besprechungen und Rückmeldungen zu vereinbaren. Eine wirksame Betreuung ist nur auf der Grundlage eines intensiven Austauschs zwischen Ihnen und dem Betreuungstandem möglich. Zu diesen Terminen informieren Sie Ihre Betreuer über den Fortgang der Arbeit und geben Anregungen und ggf. Modifikationshinweise, die so frühzeitig beachtet und eingearbeitet werden können. Insbesondere müssen mit dem Betreuungstandem folgende Punkte abgestimmt werden:

  • Vorläufiger Arbeitstitel
  • Fragestellung und Forschungszugang der Arbeit
  • Einzelne Arbeitsschritte und Zeitplan für die Bearbeitung
  • Zwischenergebnisse und weitere geplante Aktivitäten
  • Gliederung für den schriftlichen Teil der Arbeit
  • Art der Darstellung und Umfang der schriftlichen Ausarbeitung

Aufgrund vermehrter Rückfragen: Grundsätzlich müssen Sie Grundkenntnisse zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie die Bereitschaft und Fähigkeit, sich vertieft mit einem Teilbereich davon zu befassen, mitbringen – dies ist Voraussetzung in jedem Masterstudium. Zur allgemeinen Orientierung und gezielten Einarbeitung hält die TUM-Bibliothek für Sie umfassende Literatur bereit und bietet z. B. auch regelmäßig kostenfreie Kurse zu Themen wie Recherchestrategien, Literaturverwaltung und Zitieren an.

Abgabe der Arbeiten

Abgabe der Masterarbeit an der TUM School of Social Sciences and Technology: siehe Homepage 

Abgabe der schriftlichen Hausarbeit nach LPO II am Studienseminar:
Die Abgabe der schriftlichen Hausarbeit erfolgt am staatlichen Studienseminar spätestens am 1. Dezember im 5. Fachsemester. Weitere Informationen zur Abgabe finden Sie hier

Veröffentlichung

Vor allem bei Online-Veröffentlichungen von Abschlussarbeiten ist ein Einverständnis der/s Verfasser*in notwendig ist, da dieser*m das Erstveröffentlichungsrecht zusteht. Die Urheberrechte der Masterarbeit liegen ausschließlich bei der*m Verfasser*in. Davon abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer vertraglichen Regelung. Eine gewünschte Veröffentlichung muss von der Betreuung/der*m Prüfer*in befürwortet werden. Sie können Ihre Abschlussarbeit in der TUM-Bibliothek veröffentlichen lassen. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.


Plagiat, Täuschung

Der mit der Masterarbeit verbundene Nachweis des selbstständigen wissenschaftlichen Arbeitens basiert auf dem Grundsatz der wissenschaftlichen Redlichkeit. Dazu gehört insbesondere, dass sämtlich, nicht selbst generierte Textteile, fremdes Gedankengut oder anderweitige Inhalte der Arbeit aus externen Quellen als solche gekennzeichnet werden. Plagiate (etwa durch die ungekennzeichnete Übernahme von Textteilen aus der Literatur oder dem Internet) führen – auch wenn es sich nur um kleine Teile der Arbeit handelt – unmittelbar zur Benotung der wissenschaftlichen Arbeit mit 5 (= nicht ausreichend).

Täuschungsversuche etwa durch Manipulationen bei der Datenerhebung, Datenauswertung oder Ergebnisdarstellung führen unmittelbar zur Benotung der wissenschaftlichen Arbeit mit 5 (= nicht ausreichend).

Nicht eingehaltene Formvorschriften, die Verletzung von Zitierregeln oder die unerlaubte Übernahme von fremden Quellen führen zu Abzügen bei der Benotung der Arbeit.


Die Masterarbeit

Ziele einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit

Mit der Masterarbeit erbringen Sie den Nachweis, dass Sie zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten befähigt sind. Hierzu ist eine Untersuchung durchzuführen, die eine Fragestellung theoriegeleitet und anhand von wissenschaftlichen Untersuchungsmethoden bearbeitet und zu einem wissenschaftlich relevanten Erkenntnisgewinn führt, der auch für die Unterrichtspraxis gewinnbringend genutzt werden kann. Das Vorgehen zielt auf die systematische Beantwortung einer Fragestellung oder die systematische Diskussion einer These unter Rückbezug auf bestehende Forschungsergebnisse.

Der Forschungszugang einer Untersuchung im Bereich der Lehr-Lern-Forschung sollte bevorzugt empirisch erfolgen und ein Praxisfeld aufsuchen. Reine Theoriearbeiten ohne Feldzugang sind durch die gleichzeitige Anrechnung als schriftliche Hausarbeiten nach LPO II nicht möglich. Bei Arbeiten, die sich in erster Linie mit einer pädagogischen Konzeptentwicklung befassen (z. B. Lernsituation, Unterrichtseinheit, schulinterne Prozesse, …), ist eine Evaluation erforderlich. Rein unterrichtspraktische oder konzeptionelle Arbeiten ohne Untersuchungsteil entsprechen nicht dem Anspruch einer wissenschaftlichen Arbeit.

Die Qualität wissenschaftlicher Arbeiten zeigt sich in der klar nachvollziehbaren Darstellung des Vorgehens der Arbeit, das einer wissenschaftlichen Gliederungslogik folgt (siehe Beispiel weiter unten). Ausgangspunkt ist eine eindeutig formulierte Fragestellung der Untersuchung. Es folgen die theoretischen Grundlagen der Arbeit, die verwendeten Untersuchungsmethoden mit ihrer logischen Begründung, die Beschreibung der Ergebnisse einschließlich ihres Entstehungsprozesses sowie die Interpretation der Ergebnisse mit Rückbezug auf bereits vorhandene und dargestellte theoretische Bezüge.

Umfang und Aufbau

Umfang:
Bewertet wird ausschließlich die inhaltliche Qualität der Arbeit und nicht ihr äußerer Umfang. Daher lässt sich bestenfalls als Richtwert – abhängig von der Formatierung – eine Seitenzahl für den Umfang im Bereich zwischen 60 bis max. 100 Seiten (Textteil, zuzüglich Anhang) angeben.

Aufbau: siehe Homepage 


Mögliches Gliederungsschema einer empirisch-wissenschaftlichen Arbeit:

  1. Einleitung und Fragestellung: Anlass und Thema der Arbeit erläutern und die zu bearbeitende Fragestellung ableiten. Erfolgen soll hier ein Überblick über die eigene Arbeit mit dem beabsichtigten Forschungsumfang. In der Einleitung lassen sich bereits zentrale Thesen der Arbeit nennen, damit dem Leser die Zielpunkte des ganzen Ansatzes klarwerden.
  2. Theoretischer Rahmen: In diesem Kapitel werden theoretisch wichtige Bezugspunkte der Arbeit dargestellt und ihre Bedeutung für die bearbeitete Fragestellung herausgehoben. Vor dem Hintergrund dieser Theorie sollen später die gewonnenen Ergebnisse reflektiert werden und einen Beitrag zu dieser Theorie leisten.
  3. Beschreibung des Untersuchungsgegenstandes: Möglichst detailliert wird hier der Untersuchungsgegenstand vorgestellt. Dadurch soll der Leser einen genauen Einblick in das aufgesuchte Forschungsfeld mit seinen Eigenheiten und charakteristischen Merkmalen erhalten.
  4. Methodisches Vorgehen der Untersuchung: Die gewählten Untersuchungsmethoden müssen klar und nachvollziehbar vorgestellt werden. Die einzelnen Erhebungsstrategien sind zu begründen und damit die Methodenwahl zu rechtfertigen. Abschließend sollen kurz auf die Güte der Untersuchung eingegangen werden.
  5. Beschreibung der Untersuchungsdurchführung: Hierzu gehören die Rahmendaten der Untersuchung. Insbesondere der Untersuchungsverlauf mit Datenerhebung und -auswertung ist präzise zu dokumentieren. Eigenheiten des Erhebungs- und Auswertungsansatzes mit möglichen Einschränkungen und Auswirkungen auf Ergebnisse sind zu beschreiben.
  6. Ergebnisse der Untersuchung: Die Forschungsergebnisse müssen wertungsfrei ohne interpretative Ergänzungen dargestellt werden. Aufgrund dieser Ausführungen muss der Leser sich ein eigenes Urteil (eine eigene Interpretation) über die gewonnenen Daten bilden können. Die Trennung von Ergebnisdarstellung und Interpretation ist besonders wichtig.
  7. Interpretation der Ergebnisse: Die vorgestellten Ergebnisse werden vor dem Hintergrund der Fragestellung und den theoretischen Bezugspunkten der Arbeit interpretiert. Hier kann der Verfasser der Arbeit seine tiefgehenden Kenntnisse zu Forschungsgegenstand und Erhebungssituation einbringen.
  8. Ausblick: Die interpretierten Ergebnisse münden als Erkenntnisgewinn in Empfehlungen für die Praxis des bearbeiteten Forschungsgegenstandes. Weiter können offen gebliebene oder durch die Arbeit neu entstandene Forschungsfragen thematisiert werden.
  9. Zusammenfassung: Hier werden noch einmal alle wesentlichen Punkte der Arbeit verdichtet dargestellt. Der Leser soll hier einen ersten Gesamteindruck von der bearbeiteten Fragestellung bis zum Erkenntnisgewinn der Arbeit erhalten.

Literatur:
Alle verwendeten Quellen der Arbeit mit relevanten Bezügen zu Theorie und anderen empirischen Forschungsarbeiten werden in alphabetischer Reihenfolge zitiert. Dabei möglichst Primärquellen und aktuelle Angaben verwenden.

Anhang:
Der Anhang enthält für die Untersuchung wichtige Informationen, die im Textteil der Arbeit nicht sinnvoll dargestellt werden können. Der Anhang ist der wissenschaftlichen Qualität der Arbeit dienlich und erleichtert ein Nachvollziehen der gesamten Forschungsarbeit, indem er möglichst genau relevante Unterlagen dokumentiert (z.B. verwendeter Fragebogen, Protokollbeispiel, Auszüge aus Unterlagen, …).

Formale Gestaltungsanforderungen

Zitierungen und Quellenbelege:
Grundsätzlich müssen alle in der Arbeit dargestellten Inhalte bezüglich ihrer Herkunft belegt werden, soweit es sich nicht um eigene gedankliche Schöpfungen handelt. Textpassagen, die keine selbst verfassten Formulierungen enthalten, sind als solche zu kennzeichnen. Dies gilt auch für Grafiken, Übersichten etc. (Vorsicht vor Plagiat). Quellenbelege sind direkt nach der entsprechenden Passage oder als Fußnote möglich. Dies muss in der gesamten Arbeit einheitlich erfolgen. Belege erfolgen möglichst kurz und eindeutig.

Literaturverzeichnis:
Hier finden sich alle verwendeten und in der Arbeit genannten Quellen in alphabetischer Reihenfolge. Verschiedene Zitationsstile sind möglich und gebräuchlich. In der Arbeit ist durchgängig eine Darstellungsform zu verwenden. Für die Literaturverwaltung eignet sich z.B. das Literaturverwaltungsprogramm Citavi (https://www.ub.tum.de/citavi), für das an der TUM eine Campuslizenz existiert.

Übersichten und Grafiken:
Zu jeder schematischen Darstellung und zu jedem Bild gehört eine Bildunterschrift. Übersichten und Grafiken sind zu nummerieren. Für statistische Übersichtsdarstellungen ist die Basiszahl n der abgebildeten Fälle in jeder Grafik zu vermerken (z.B. n = 54 bei 54 ausgewerteten Fragebögen).

Abkürzungen:
Jede verwendete Abkürzung muss zumindest bei ihrer erstmaligen Nennung im Text vollständig ausgeschrieben werden. Für viele, häufig verwendete und weniger gebräuchliche Abkürzungen bietet sich ein Abkürzungsverzeichnis an.

Äußere Form:
Es gibt keine zwingenden Formatierungsvorgaben für Schriftart, Seitenränder, Position der Seitenzahlen, Kopf- oder Fußzeile etc. Leitend sollte eine optisch ansprechende und gut lesbare Darstellung sein, die wissenschaftlichen Darstellungsgepflogenheiten entspricht (Empfehlung nach Corporate Design: Arial (Schriftgröße 11), Zeilenabstand max. 1,5).

Logos:
Es darf nur das TUM Logo verwendet werden. Dieses finden Sie auf den Seiten des Corporate Designs der TU München. Sie können sich mit Ihrem Mytum-Login einloggen.

Textformulierung, Sprachstil

Wissenschaftliche Texte bedienen sich der einschlägigen Fachsprache. Eine gute Verständlichkeit basiert auf möglichst kurz formulierten Sätzen und eindeutigen Aussagen. Voraussetzung dafür ist, dass pro Satz nur ein Gedanke aufgegriffen wird. Absätze gliedern den Text zusätzlich nach Sinneinheiten.

Eine wissenschaftliche Arbeit hat den Anspruch größtmöglicher Objektivität. Daher sollte die Ich-Form vermieden werden, da diese einen subjektiven Standpunkt betont. Sie ist bestenfalls dann angebracht, wenn eine subjektive Meinung dargestellt werden soll, die wichtig ist, die sich von der allgemeinen Meinung unterscheidet oder für die es keine Lehrmeinung gibt. Dieser subjektive Standpunkt ist explizit zu begründen.

Bewertung der Masterarbeit

Die Arbeit wird von der*m universitären Betreuer*in nach der Abgabe innerhalb der darauffolgenden 8 Wochen bewertet und in Zusammenarbeit mit einer*m Prüfer*in benotet. Die Masterarbeit gilt als bestanden, wenn sie mindestens mit der Note 4,0 bewertet wurde. Folgende Notenstufen liegen hierzu vor:

  • 1,0; 1,3 (sehr gut) = eine besonders hervorragende Leistung
  • 1,7; 2,0; 2,3; (gut) = eine Leistung, die die durchschnittlichen Anforderungen übertrifft
  • 2,7; 3,0; 3,3 (befriedigend) = eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
  • 3,7; 4,0 (ausreichend) = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht

Die Masterarbeit gilt als nicht bestanden, wenn sie mit den Noten 4,3; 4,7; oder 5,0 bewertet wurde (nicht ausreichend).

Bewertungskriterien:

Die universitäre Betreuung erstellt zusammen mit einer*m Prüfer*in ein schriftliches Gutachten zur Benotung. Wesentliche Kriterien bei der Bewertung der Arbeit sind:

  • Eindeutige und klare Formulierung der Fragestellung oder der Untersuchungshypothesen.
  • Produktive Bearbeitung der Problemstellung.
  • Nachvollziehbare, vollständige, sachliche Strukturierung.
  • Auswahl einer geeigneten Methodik zur Generierung eines Lösungsansatzes.
  • Einbeziehung der relevanten Literatur.
  • Stringente, klar nachvollziehbare Argumentation und Gedankenführung (roter Faden).
  • Eigenständigkeit.
  • Beachtung der Richtlinie über die formale Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten.
  • Ein sprachlicher Stil sowie Orthographie und Grammatik, die einer wissenschaftlichen Arbeit angemessen sind.

Die Hausarbeit

Bewertung der Hausarbeit nach LPO II 

Ergänzend zu den bereits in den Ausführungen zur zugehörigen Masterarbeit erwähnten Aspekten sind im Folgenden die Bewertungskriterien zur schriftlichen Hausarbeit aufgeführt:

Die schriftliche Hausarbeit nach LPO II wird von der betreuenden Seminarlehrkraft und einer zweiten prüfungsberechtigen Person nach §7 LPO II anhand der Richtlinien des Bewertungsbogens des Studienseminars bewertet. Die Bewertungskriterien sind hier nachzulesen.

Bei der Bewertung der Hausarbeit nach LPO II gelten die Bestimmungen aus §8 LPO II und §12 LPO I:

  • sehr gut (1) = eine besonders hervorragende Leistung,

  • gut (2) = eine Leistung, die die durchschnittlichen Anforderungen übertrifft,

  • befriedigend (3) = eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht,

  • ausreichend (4) = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht,

  • mangelhaft (5) = eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung,

  • ungenügend (6) = eine völlig unbrauchbare Leistung

Die Auswirkungen der Note der schriftlichen Hausarbeit auf Bestehen/Nichtbestehen des zweiten Staatsexamens sind in §24 LPO II festgehalten.

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