Das Studierendenwerk ist für die Verwaltung von diversen Dienstleistungen für Studierende zuständig, wie z.B. die Mensa, Wohnheime, oder die Aushandlung des Semestertickets.

Seine rechtliche Grundlage sind Artikel 114-122 des BayHIG.

Studierendenwerk Augsburg

Für uns zuständig ist das Studierendenwerk Augsburg. Dieses ist aber nicht nur für uns zuständig, sondern auch für die TH Augsburg, HS Kempten und HS Neu-Ulm. Aus diesem Grund sollten insbesondere die Delegierten in den Landesstudierendenrat gut mit den Delegierten dieser Hochschulen vernetzt sein, da mögliche Probleme selten einen Standort alleine betreffen.


Finanzierung

Das STW hat mehrere Geldquellen: Den STW-Anteil der Semesterbeiträge, die Einnahmen der Mensen, die Wohnheimsmieten sowie einen staatlichen Zuschuss des Landes Bayern. Diese Einnahmen müssen den Ausgaben entsprechen. Aus diesem Grund ist insbesondere der staatliche Zuschuss relevant, denn eine Erhöhung von diesem kann die Mensapreise senken bzw. eine Preiserhöhung vermeiden.


Semesterticket

Das Semesterticket wird zwischen Studierendenwerk Augsburg und den jeweiligen Verkehrsverbünden - bei uns dem AVV - ausgehandelt. Es handelt sich um ein Solidarticket, d.h. alle immatrikulierten Studierenden müssen es zahlen, egal ob sie es nutzen oder nicht. Dieses Modell ermöglicht den Preis, der deutlich günstiger als äquivalente Abos ist.

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