Studienpläne und aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften.
Bitte belegen Sie die Lehrveranstaltung in der empfohlenen Reihenfolge der Studienpläne, da die Lehrveranstaltungen aufeinander aufbauen und im empfohlenen Semester, damit Plätze in den Übungsgruppen für Sie eingeplant sind.
Das Vorziehen von Masterleistungen, solange Sie noch im Bachelor immatrikuliert sind, ist möglich, aber abhängig von freien Kapazitäten in den Lehrveranstaltungen. Bei begrenzten Kapazitäten werden Studierende, die Masterleistungen vorziehen, nachrangig berücksichtigt.
Folgende zusätzliche Leistungen sind bis Studienabschluss nachzuweisen (gemäß § 57 Abs. 1 Nrn. 2-4 LPO I):
- Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens in Silber der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder der Wasserwacht (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Jahre)
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Jahre, mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten Dauer)
- Praktikum von 50 Übungsstunden in einem Sportverein (Vereinspraktikum); der Nachweis kann durch eine Übungsleiterlizenz ersetzt werden; das Nähere regelt eine Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 LPO I.
Die Nachweise sind beim Studiendekanat der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften einzureichen.
Infos Berufliiche Bildung:
Infos Gymnasiales Lehramt: