Anforderungsprofil von Bootsführern

Ein Bootsführer hat in seiner Eigenschaft als „verlängerter Arm“ des Kursleiters folgende Aufgaben:

  1. Er ist für die Sicherheit von Mannschaft und Boot verantwortlich, auch wenn er nicht an der Pinne sitzt. Dazu hat er sich im Boot dorthin zu setzen oder zu stellen, wo er am meisten bewirken kann (z.B. Ruder legen, Abhalten o.ä.). Er sollte während der Fahrt so im Boot sitzen, dass er die Mannschaft beobachten und ggfs. schnell eingreifen kann.
  2. Er soll in erster Linie die Segelschüler machen lassen, auch Fehler. Wie wir alle wissen, lernen wir eine Menge aus Fehlern. Der Bootsführer muss (und soll) nur dann eingreifen, wenn durch das Verhalten der SegelschülerInnen oder durch ein Unterlassen des Bootsführers eine Gefahr für die Mannschaft, das Boot oder Dritte entstehen könnte.

    • Beispiel 1: Segel wird falsch angeschlagen: Kein direktes Eingreifen, vielleicht ein Fragen: ”Vielleicht solltet Ihr das Segel noch einmal genauer ansehen“.

    • Beispiel 2: Ausfahrt aus dem Hafen, der Pirat fährt auf den Steg los und der Steuermann bekommt ”große Augen“. Der Bootsführer sollte zum richtigen/geeigneten Zeitpunkt das Manöver des letzten Augenblicks einleiten und das Ruder umlegen.

  3. Er sitzt nur an der Pinne, um ein Manöver zu demonstrieren! Wenn er demonstriert, muss er darauf achten, dass die SegelschülerInnen ihn sehen!!! Ansonsten sitzt er NICHT an der Pinne. Sollte durch den Kursleiter festgestellt werden, dass der Bootsführer trotz Ermahnung zu seinem Vergnügen segelt, kann der Kursleiter den Bootsführer für den Kurstag von weiterer Bootsführertätigkeit entbinden.

  4. Er sollte bei der Segeltheorie körperlich und geistig anwesend sein (kein Lesen), damit er weiß, was besprochen worden ist.

  5. Er instruiert die SegelschülerInnen nur sparsam (siehe Punkt 2). Motto: ”Reden ist Blech, Schweigen ist Silber, Tun lassen ist Gold“.

  6. Er achtet darauf, dass viele, viele Manöver gefahren werden! Er ist nicht zum Plauschsegeln an Bord, sondern als Coach. Bei misslungenen Manövern sollte er erfragen, woran es gelegen sein könnte, um eine Eigenanalyse anzuregen. Anschließend das richtige Manöver ansprechen und wiederholen lassen. Wiederholung ist nicht nur die Mutter des Studierens, sondern auch des Segelns!

Zur Beachtung!

  1. Ein Bootsführer, der drei Saisons keinen Bootsführertag abgeleistet hat, kann erst nach Ableisten von zwei Kurstagen im Segelkursbetrieb wieder als Bootsführer eingesetzt werden. Diese sind für ihn kostenfrei.
  2. Ein Bootsführer, der vier Jahre keinen Bootsführertag abgeleistet hat, muss die Bootsführerprüfung erneut ablegen und bestehen, um als Bootsführer eingesetzt werden zu können. Diese ist für ihn kostenfrei. Braucht er Segeltage, um die Prüfung zu bestehen, zahlt er die üblichen Kursgebühren.
  3. Der Kursleiter ist in Bezug auf Kursbetrieb und Sicherheit gegenüber den Bootsführern weisungsbefugt.
  4. Bei grobem Fehlverhalten kann der Bootsführertag aberkannt werden.
  5. Bootsführer mit 3 oder mehr geleisteten Arbeitstagen pro Saison hat die ganze Saison über freie Ausleihe!

Weisungsrecht

Etwas, was hoffentlich nicht zur Anwendung kommen muss.
Es gibt eine Rangfolge, wer wem weisungsbefugt ist und dementsprechend etwas beispielsweise hinsichtlich des Kursablaufes oder anderen organisatorischen Dingen etwas sagen darf.

  1. Leiter der Segelschule

  2. Kursleiter sind gegenüber den Yachtführern weisungsberechtigt.

  3. Kursleiter sind gegenüber allen Bootsführern weisungsberechtigt.

  4. Wie geschrieben bezieht sich dieses Weisungsrecht v.a. auf die Sicherheit!

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