engl.: warehouse
Raum bzw. Fläche zum Aufbewahren (Lagern) von Lagereinheiten (Stückgut und / oder Schüttgut), das mengen- und / oder wertmäßig erfasst ist [VDI 2411]. Lager dienen dem Zweck der Bevorratung, des Pufferns und Verteilens (vgl. Vorratslager, Pufferlager, Sammel- und Verteillager) sowie zum Schutz vor äußeren, ungewollten Einflüssen (z.B. Witterung) und Eingriffen (z.B. unberechtigte Entnahme). Je nach Zweck dient ein Lager vorrangig zur Überbrückung einer Zeitdauer, zum Ausgleich von Ein- und Ausgangsströmen oder zur Strukturveränderung zwischen Zu- und Abgang. Neben logistischen Zielen kann ein Lager auch nach prozesstechnischen und wirtschaftlichen Zielen ausgerichtet sein, beispielsweise Reifelager oder Spekulationslager.
Starke Veränderung des Marktes und damit von industriellen Abläufen wie z. B. die Vermehrung der Produktvarianten oder die gesteigerte Bedeutung des Lieferservices haben die Anforderungen an Lager zum Teil stark geändert. Die statische Funktion des Lagerns hat sich zum dynamischen Funktionselement im logistischen Gesamtsystem verändert.
Der technische Aufbau eines Lagers wird definiert durch das Lagersystem.