Die digitale Infothek des CareerCenter bündelt hilfreiche Informationen rund um Beruf und Karriere im Musikbereich. Hier finden Sie Literaturhinweise und Links zu Themen wie Selbstständigkeit, Versicherungen, Gehalt und Honorare. Zudem bieten wir eine Sammlung von Selbstlernmaterialien, Videos und Podcasts, die Ihnen ermöglichen, sich unabhängig und flexibel weiterzubilden.
Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit
Das Finanzamt ist eine staatliche Behörde, die für die Verwaltung von Steuern zuständig ist. Es prüft Steuererklärungen, zieht Steuern ein und stellt Steuerbescheide aus. Für Selbstständige und Künstler*innen ist das Finanzamt besonders wichtig, da hier unter anderem die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer geregelt werden. Wer ein Gewerbe anmeldet oder selbstständig tätig ist, muss sich beim Finanzamt registrieren und eine Steuernummer beantragen. Das Finanzamt ist auch Anlaufstelle für Rückfragen zur Steuererklärung.
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt die Urheberrechte von Musikschaffenden. Sie sorgt dafür, dass Komponisten, Textdichter und Musikverleger für die Nutzung ihrer Werke fair vergütet werden. Mitglieder der GEMA profitieren von Lizenzgebühren für Aufführungen, Sendungen und Vervielfältigungen ihrer Musik. Die GEMA bietet zudem einen Schutzschirm, um Musiker in finanziellen Notlagen zu unterstützen. Für Musikerinnen und Musiker ist die Mitgliedschaft in der GEMA eine wichtige Absicherung und ermöglicht eine gerechte Entlohnung für die kreative Arbeit. Weitere Informationen und Anmeldung sind auf der GEMA-Website verfügbar.
- GEMA Schutzschirm
Informationen zum Schutzschirm der GEMA und wie Musiker von den Leistungen der GEMA profitieren können.
Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) vertritt die Rechte von ausübenden Künstlern, wie Musikern, Schauspielern und Produzenten. Sie sorgt dafür, dass diese für die öffentliche Nutzung ihrer Leistungen, z.B. durch Rundfunk, Fernsehen und in öffentlichen Einrichtungen, angemessen vergütet werden. Mitglieder der GVL profitieren von jährlichen Ausschüttungen basierend auf der Nutzung ihrer Werke. Die GVL bietet zudem Unterstützung in rechtlichen Fragen und bei der Durchsetzung von Leistungsschutzrechten. Eine Mitgliedschaft in der GVL sichert Musikern und anderen Kreativschaffenden faire Einnahmen und rechtlichen Schutz.
- Touring Artists Info
Touring Artists bietet Informationen und Unterstützung zu rechtlichen und steuerlichen Fragen bei internationalen Projekten und Auftritten.
Die Kleinunternehmerregelung hilft Selbstständigen und Freiberufler*innen, die nicht viel Umsatz machen. Sie müssen keine Umsatzsteuer berechnen oder ans Finanzamt abführen. Das macht die Arbeit einfacher und spart Zeit.
Wann gilt die Regelung? (für 2025)
- Ihr Umsatz im Vorjahr war unter 25.000 Euro.
- Ihr Umsatz im laufenden Jahr bleibt unter 100.000 Euro.
Wie funktioniert das?
- Wenn Sie die Regelung nutzen, schreiben Sie auf Ihre Rechnungen: „Keine Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.“
Wichtig:
- Die Regelung ist freiwillig. Sie können auch darauf verzichten, wenn Sie lieber wie ein normales Unternehmen Umsatzsteuer berechnen möchten. Prüfen Sie, ob sie für Ihre Tätigkeit sinnvoll ist.
hilfreiche Links
- Erklär-Video zur Kleinunternehmerregelung
Ein YouTube-Video, das die Besonderheiten und Vorteile der Kleinunternehmerregelung erklärt und wie sie für freiberufliche Musikerinnen und Musiker anwendbar ist. - Gesetzesänderung 2024
Das Video gibt einen Überblick über gesetzliche Änderungen, die Kleinunternehmerinnen und Selbstständige betreffen
Die Künstlersozialkasse (KSK) bietet freischaffenden Künstlern und Publizisten eine soziale Absicherung ähnlich wie die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Künstler und Publizisten, die überwiegend selbstständig arbeiten, können über die KSK Beiträge zu diesen Sozialversicherungen leisten, wobei die Hälfte der Beiträge vom Staat und die andere Hälfte von den Verwertern, wie Verlagen und Galerien, getragen wird. Die KSK sorgt dafür, dass freiberufliche Künstler Zugang zu den gleichen sozialen Sicherungssystemen haben wie Angestellte, was eine wichtige Unterstützung für die soziale Absicherung darstellt. Weitere Informationen und Voraussetzungen zur Anmeldung sind auf der Website der KSK zu finden.
- Informationen zu den "Voraussetzungen für eine Versicherung bei der KSK"
Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich arbeiten, müssen Sie für Ihre Leistungen Rechnungen schreiben. Eine Rechnung zeigt, was Sie verdient haben, und ist wichtig für die Steuererklärung.
Eine Rechnung braucht:
- Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Steuernummer.
- Den Namen und die Adresse der Kund*innen.
- Ein Datum und eine Rechnungsnummer.
- Eine Beschreibung, was Sie gemacht haben und wann.
- Den Betrag (ohne und mit Steuer).
Wenn Ihr Einkommen unter der Kleinunternehmergrenze (Gesamtumsatz unter 25.000 Euro im letzten Kalenderjahr) liegt, müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Schreiben Sie in diesem Fall auf die Rechnung: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“
Tipp: Bewahren Sie alle Rechnungen digital oder ausgedruckt auf – das ist Pflicht für die Steuer!
Hilfreiche Links:
- SumUp Rechnungsvorlage
Eine Anleitung zur Erstellung professioneller Rechnungen für kreative und künstlerische Berufe, einschließlich notwendiger Angaben und Gestaltungstipps.
Selbstständigkeit beschreibt berufliche Unabhängigkeit, bei der man eigenverantwortlich tätig ist. Darunter fallen freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten, die sich durch rechtliche und steuerliche Vorschriften unterscheiden. Während Freiberufler*innen künstlerische, intellektuelle oder beratende Tätigkeiten ausüben (§ 18 EStG) und keine Gewerbeanmeldung benötigen, sind Gewerbetreibende (§ 15 EStG) im Handel, in der Produktion oder in Dienstleistungen tätig und zur Gewerbeanmeldung verpflichtet. Beide Gruppen tragen unternehmerisches Risiko und organisieren ihre Sozialversicherung eigenständig.
Freiberuflich
Freiberufler*innen sind selbstständig tätig und üben intellektuelle, künstlerische oder beratende Berufe aus, die keine Gewerbeanmeldung erfordern.
Merkmale:
- Berufe: Musiker*innen, Dozent*innen, Coaches (bei künstlerischem oder bildendem Schwerpunkt).
- Rechtslage: Keine Gewerbesteuer, Einkünfte zählen als selbstständige Arbeit.
- Steuer: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) statt doppelter Buchführung.
Beispiel: Als Musiker*in gelten Sie in der Regel als Freiberufler, wenn die Tätigkeit vor allem künstlerisch oder unterrichtend ist.
Gewerblich
Gewerbliche Tätigkeiten umfassen wirtschaftliche Aktivitäten, die nicht als freiberuflich gelten. Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich.
Merkmale:
- Beispiele: Verkauf von Merchandise-Produkten, Veranstaltungsmanagement, Betrieb eines Online-Shops.
- Rechtslage: Gewerbesteuerpflicht ab 24.500 Euro Gewinn.
- Steuer: Doppelte Buchführung, wenn bestimmte Umsatz- oder Gewinnschwellen überschritten werden.
Beispiel: Der Verkauf von T-Shirts oder CDs, die keinen künstlerischen Charakter haben, wird in der Regel als gewerblich eingestuft.
Tipps: Worauf sollten Sie achten?
- Klären Sie, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich (§ 18 EStG) oder gewerblich (§ 15 EStG) ist. Das Finanzamt entscheidet in Zweifelsfällen individuell.
- Bei Mischformen, z. B. als Musiker (freiberuflich) und Betreiber eines Merchandise-Shops (gewerblich), müssen die Einkünfte getrennt erfasst werden.
- Holen Sie bei Unsicherheiten steuerliche Beratung ein, um rechtliche und finanzielle Anforderungen zu erfüllen.
Der Schritt in die berufliche Selbständigkeit ist oft mit Herausforderungen und Unsicherheiten verbunden.
Aus diesem Grund hat Pro Musik e.V. sich mit professionellen Musiker*innen und Expert*innen aus der Branche zusammengetan und ein Starterkit Selbständigkeit entwickelt. Hier findest du wertvolle Tipps und Informationen, die dabei helfen, deine Selbstständigkeit erfolgreich zu gestalten.
Von den grundlegenden Voraussetzungen für eine Selbstständigkeit in der Musikbranche über die wichtigen Schritte bei der Existenzgründung bis hin zur effektiven Planung und Organisation deiner beruflichen Tätigkeit - Pro Musik e.V. statten dich mit praktischen Werkzeugen aus. Diese findest du nicht nur im Starterkit, sondern auch auf deren Webseite. Auf www.artistelevator.de kannst du durch weiterführende Materialien wie Musterverträge und Checklisten stöbern.
- Artistelevator Starterkit Selbstständigkeit von Pro Musik e.V.
Ein Steuerfreibetrag ist der Betrag, auf den Sie keine Steuern zahlen müssen. Er stellt sicher, dass ein Grundbetrag Ihres Einkommens steuerfrei bleibt. Der wichtigste Steuerfreibetrag ist der steuerliche Grundfreibetrag, der jährlich angepasst wird:
- 2024: 11.604 Euro
- 2025: 12.084 Euro
- 2026: 12.336 Euro
Zusätzlich gibt es weitere Freibeträge, z. B. für Kinder, Werbungskosten oder Altersvorsorge.
Für Studierende relevant: Wenn Sie arbeiten, zahlen Sie erst Steuern, wenn Ihr Einkommen über diesen Beträgen liegt. Die Freibeträge helfen, das steuerpflichtige Einkommen zu senken und Steuern zu sparen.
Das Steuerrecht fördert die Kunst auf vielfältige Weise. Bei der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer gibt es eine Reihe von spezifischen Regelungen für Künstlerinnen und Künstler: sei es beim Lohnsteuerabzug, bei bestimmten Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen. Die Informationsschrift soll Künstlerinnen und Künstlern selbst sowie ihren Mitarbeitern, Arbeitgebern und Beratern einen Überblick über die besonderen steuerlichen Fragen geben.
- Steuertipps für Künstlerinnnen Künstler - Informationsschrift vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) legt fest, wann und wie Umsatzsteuer erhoben wird. Der Regelsatz beträgt 19 % auf den Nettobetrag. Für den Musikbereich gibt es jedoch Besonderheiten, wie ermäßigte Steuersätze und steuerfreie Leistungen.
Ermäßigter Steuersatz von 7 %
In bestimmten Fällen gilt der ermäßigte Steuersatz. Beispiele:
- Kulturelle Leistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG):
Für Konzerte und künstlerische Veranstaltungen, die öffentlich zugänglich sind und dem Gemeinwohl dienen. - Verkauf von Noten und Büchern (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG):
Gilt für eigene Kompositionen, Lehrbücher oder Notenmaterial. - Lehrveranstaltungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG):
Für Musik- und Tanzkurse, die kulturelle Bildung fördern. - Kunstgegenstände (§ 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG)
Gilt für den Verkauf von eigenen musikalischen Werken oder Kunstgegenständen.
Befreiung von der Umsatzsteuer (§ 4 UStG)
Manche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Beispiele:
- Musikalischer Unterricht, wenn er der beruflichen Bildung dient.
- Künstlerische Darbietungen, die von gemeinnützigen Organisationen veranstaltet werden.
- Leistungen im Hochschulbereich, wenn sie bildungsbezogen sind.
Wichtig:
Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit unter diese Befreiungen fällt. Die Voraussetzungen sollten klar erfüllt sein, da Fehler zu Nachzahlungen führen können.
Warum die Unterscheidung wichtig ist
Die richtige Anwendung des Steuersatzes (7 %, 19 % oder Befreiung) hilft, Steuern korrekt zu berechnen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Bei Unsicherheiten lohnt sich die Rücksprache mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerkanzlei.
hilfreiche Links:
- Besteuerung von Musikerinnen und Musikern
Ein Blogbeitrag, der die Umsatzbesteuerung von Musikern erklärt, inklusive Tipps zur Steuererklärung und Abrechnung.
Gehalt, Honorare, Arbeitsbedingungen
Die Debatte um Mindesthonorare in der Musik ist entscheidend für die faire Bezahlung von Musikerinnen und Musikern. Verschiedene Empfehlungen und Leitlinien bieten Orientierungshilfen für angemessene Honorare. Diese Dokumente schlagen Mindestvergütungen vor, um langfristig eine gerechte Bezahlung für musikalische Leistungen zu gewährleisten und die Arbeitsbedingungen von Musizierenden zu verbessern. Sie dienen als Richtlinie für Verträge und Verhandlungen und helfen dabei, faire Standards in der Branche zu etablieren.
- Gagenkompass von PRO MUSIK:
Der Gagenkompass ist ein Instrument, das freien Musikschaffenden dabei helfen soll, angemessene Honorare für ihre Dienstleistungen im Live-Kontext festzulegen.
- Musiker-Honorare Rechner des Deutschen Tonkünstlerverbands (DTKV):
Der "Musiker-Honorare"-Rechner des Deutschen Tonkünstlerverbands (DTKV) ist ein nützliches Tool für Musizierende, um eine Vorstellung von fairen Honoraren für verschiedene musikalische Leistungen zu bekommen. Dieser Rechner hilft dabei, angemessene Vergütungen basierend auf Faktoren wie Art und Umfang des Auftrags, Künstlerstatus und Veranstaltungsort zu ermitteln. Durch die Eingabe relevanter Parameter erhalten Nutzende eine Schätzung des Honorars. Der Rechner unterstützt sowohl für die Kalkulation von Preisen für eigene Projekte, als auch bei der Bewertung von Angeboten und Vertragsverhandlungen.
Arbeitsmarkt
Stellenbörsen und -portale bieten Musikstudierenden eine zentrale Anlaufstelle für die Suche nach Praktika, Jobs und Projektmöglichkeiten. Sie ermöglichen die gezielte Suche nach aktuellen Stellenangeboten aus der Musikbranche und informieren über berufliche Chancen. Mit Funktionen wie Suchfiltern und strukturierten Angeboten erleichtern diese Plattformen den Bewerbungsprozess. Viele Portale bieten zudem zusätzliche Ressourcen wie Bewerbungstipps oder Branchennachrichten.
- www.buehnenjobs.de
Jobbörse des Deutschen Bühnenvereins / kostenfrei - www.ekd.de/kirchenjobs
Jobbörse der Evangelischen Kirche, die auch einen Filter für Kirchenmusik ermöglicht / kostenfrei - www.jobruf.de
Bundesweite Vermittlung von Studentenjobs - www.jobs.zeit.de
Online-Stellenmarkt der Wochenzeitung DIE ZEIT / kostenfrei - www.kulturmanagement.net
Online-Stellenmarkt des Kulturmanagement Networks / kostenpflichtig: Jahresabo für Studierende und Absolventen: 43,- EUR, Stand: April 2016 - www.lvdm-nrw.de/service/stellenangebote/
kostenfreie Stellenbörse des Landesverbands der Musikschulen in NRW - www.musicalchairs.info
Englische Jobbörse, die Einblicke in den internationalen Markt ermöglicht / kostenfrei - www.music-job.com
Jobportal von Schott Music mit Schwerpunkt Orchester, aber auch Hochschule, Management, Kirchenmusik u.a. / kostenfrei - www.musikundkirche.de/anzeigen/stellenanzeigen
Die Zeitschrift Musik und Kirche listet die aktuellen Anzeigen ihres Stellenmarktes auf / kostenfrei - www.musiklehrer.de
Umfasst auch eine Stellenbörse / kostenfrei - www.musikschulen.de
Die Homepage des VdM umfasst Stellenangebote und verweist auf weitere Stellenangebote der Landesverbände / kostenfrei - www.muv.ac/de
Ein neuartiges Online-Management für musikalische Vakanzen in Orchestern. Kostenfrei für Musiker - www.nmz.de/stellenmarkt
Der Online-Stellenmarkt der neuen musikzeitung - www.theapolis.de (vormals www.theaterjobs.de)
Jobportal für den Theaterbereich / kostenpflichtig: 45,- EUR pro Jahr, Stand: April 2016 - www.vioworld.de
Umfangreiche Jobbörse für Musiker / kostenfrei - www.wila-arbeitsmarkt.de
Abonnierbarer Informationsdienst für Musikwissenschaftler und andere Geisteswissenschaftler / kostenpflichtig: 3,34 EUR pro Ausgabe für Studierende, Stand: April 2016
Berufsverbände sind für Musikstudierende von großer Bedeutung, da sie Zugang zu wichtigen Informationen und Netzwerken bieten. Sie unterstützen bei der beruflichen Weiterentwicklung, informieren über aktuelle Branchentrends und fördern die berufliche Anerkennung. Mitgliedschaften ermöglichen den Austausch mit anderen Fachleuten und bieten Weiterbildungsmöglichkeiten. Neben der Vernetzung setzen sich Berufsverbände oft für die Interessen ihrer Mitglieder ein und bieten rechtliche Beratung.
- BKLM Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen
- BMU Bundesverband Musikunterricht
- CED Chor- und Ensembleleitung Deutschland e.V.
- Deutsche Jazzunion
- DKV Deutscher Komponistenverband
- dramaturgische-gesellschaft.de
- dov.org Deutsche Orchestervereinigung
- dtkv.org bzw. dtkv-nrw.de Deutscher Tonkünstlerverband, ermäßigter Jahresbeitrag für Studierende 49 Euro (Stand: 2021), Leistungen im DTKV NRW und Antrag auf Mitgliedschaft
- GDBA Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger
- gew.de Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
- GMP Gesellschaft für Musikpädagogik
- IMUC Interessenverband Musikmanager & Consultants
- komponistenverband.de
- musik.verdi.de Fachgruppe Musik der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
- njo Netzwerk Junge Ohren
- Pro Musik Verband freier Musikschaffender
- tonmeister.de Verband Deutscher Tonmeister
- VdO Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer
- Freo Freie Ensembles und Orchester in Deutschland e.V.
Förderprogramme und Fördermittel
Förderprogramme sind strukturierte Initiativen, die von staatlichen Stellen, Stiftungen oder Organisationen eingerichtet werden, um Projekte, Gruppen oder bestimmte Aktivitäten zu unterstützen. Sie bieten eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten, einschließlich finanzieller Mittel, Ressourcen oder Beratung. Musikstudierende können über Förderprogramme Zugang zu Zuschüssen für Konzertreihen, Innovationsprojekten oder kulturellen Veranstaltungen erhalten. Diese Programme haben spezifische Ziele und Anforderungen, die es zu beachten gilt.
- ESF Förderprogramm Kompass: Kompakthilfe für Solo-Selbstständige
- kulturpreise.de Portal für Förderprogramme im Kultur- und Medienbereich
concerto21.de Unterstützung für künstlerisches Nachdenken und Neudenken
Ernst von Siemens Musikstiftung, vergibt u.a. Förderpreise an junge professionelle Ensembles und Projektförderungen. Die Stiftung unterstützt zudem weltweit Festivals, Konzerte, Kompositionsaufträge, Symposien, etc.
- Musikfonds
Stipendien bieten finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen zur Förderung ihrer Ausbildung, Forschung oder künstlerischen Entwicklung. Für Musikstudierende können Stipendien eine wertvolle Ressource sein, um Studiengebühren zu decken, Lebenshaltungskosten zu unterstützen oder spezielle Projekte zu realisieren. Sie werden in der Regel auf Basis von Bewerbungen und bestimmten Auswahlkriterien vergeben und müssen nicht zurückgezahlt werden. Die gezielte Bewerbung um Stipendien kann dabei helfen, die eigenen musikalischen Ziele zu erreichen und die berufliche Laufbahn zu fördern.
- villamusica.de fördert herausragende junge Musiker*innen der Kammermusik
- livemusicnow.de gegründet von Yehudi Menuhin, gemeinnützige LMN-Vereine in vielen deutschen Städten
- kulturkreis.eu Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI e.V. zeichnet als exzellente Talentschmiede die vielversprechendsten Nachwuchskünstler*innen aus und begleitet sie über das Preisträgerjahr hinaus auf ihrem Karriereweg
- juetting-stiftung.de Förderpreise für deutsche und polnische Musikstudierende in jährlich wechselnden Fächern
- deutsche-stiftung-musikleben.de vergibt u.a. Meister-Geigen und -Celli, verschiedene Stipendien und weitere Fördermaßnahmen in der Regel an deutsche, deutschstämmige oder in Deutschland wohnende junge Musiker*innen
Videos, Podcasts und (Lern-)Material
Die „Future Talks“-Videos des Netzwerk 4.0 der Musikhochschulen (NW 4.0) bieten Musikstudierenden wertvolle Einblicke in die aktuellen Entwicklungen und Zukunftsperspektiven der Musikbranche. Die Video-Serie ist ein Format des Teilprojekts „Future Skills – Tools für die Karriereentwicklung“. Expertinnen und Experten aus der Praxis sprechen über neue Trends, berufliche Herausforderungen und Chancen in der Musikwelt. Die Videos sind darauf ausgelegt, Studierenden praxisnahe Tipps und Inspirationen für ihre zukünftige Karriere zu geben und sie auf die Anforderungen des Musikmarktes vorzubereiten.
- Money, Money, Money – Wie viel ist meine Arbeit wert?
- Berufsfeld: Klassischer Gesang
- Tell Your Story (Fokus Musikensembles)
- Neue musikalische Aufführungskonzepte
- Wege zur Vernetzung: Welche Rollen spielen Berufsverbände für Musiker?
- How to Webpage
- Publikum und Audience
- Thema Publikum/Audience Development
- Telematische und vernetzte Musikaufführungen
- In Zukunft erscheinen hier Podcasts vom NW 4.0:
- Spotlight – Out of the music-box
- Changes – Future Skills für Musiker
Der Bereich „Lernmaterial“ bietet Musikstudierenden Zugang zu Ressourcen, die ihre musikalischen Fähigkeiten und ihr Wissen erweitern.
- Handreichung zu digitalen Kompetenzen „Und jetzt zus@mmen! Dein Einstieg ins Echtzeit-Musizieren über das Internet“
- Video-Tutorial "Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Online-Musizieren"
Sie haben selbst eine Idee oder einen Wunsch für einen Workshop oder einen Vorschlag für eine Referentin bzw. einen Referenten? Das CareerCenter entwickelt sich ständig weiter. Bei Fragen und Anregungen steht Ihnen die AG Career Center gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse careercenter@hfm-wuerzburg.de. Die AG Career Center ist eine Arbeitsgruppe unter der Projektleitung von Vizepräsidentin Prof. Clara Blessing und der Projektkoordination Mateusz PhouthavongKontakt