VERHALTEN BEI NOTFÄLLEN & SICHERHEITSHINWEISE

1. Notrufnummern

1.1. Notfallnummern

Hinweis

Für alle externen Nummern muss vom Diensttelefon aus die 01 vorgewählt werden.

Notruf

112   (ohne 01 Vorwahl)

Rettungsleitstelle

08151 -112

Wasserschutzpolizei

08151 - 3640

Wasserschutzpolizei (Mobil)

0173 – 863 2261

Wasserwacht allgemein (Notfall)

08151 – 112

Wasserwacht-Station Percha

08151 – 744711

DLRG-Station Possenhofen-Paradies

08157 – 8910

1.2. Telefonnumern Sonstige

Rambeck Laden

08151 - 90077-25

Bayerische Seenschifffahrt

08151 - 8061


2. Telefonnummern

2.1. Telefonnummern Starnberg

Hauptnummer Wassersportplatz

089 – 289 – 24184

Werkstatt

24180

Segellehrer Käpt‘ns Office (KO)

24183

Casino

24184

2.2. Telefonnumern Verwaltung

ZHS Tobias Borucker

089 – 289 – 24688

ZHS Tobias Borucker – Mobil

0172 – 89 99 033

ZHS Sekretariat

089 – 289 – 24668 / -24667

3. Meldeschema

  1. Wer ruft an?
  2. WAS ist passiert?
  3. WIE VIELE Verletzte gibt es?
  4. Welche Art der Verletzung?
  5. WO ist es passiert?
  6. Wann ist es passiert?
  7. WARTEN auf Rückfragen

4. Ablauf Meldekette bei Unfällen auf dem Wasser

Alternative 1 – Geringfüge Verletzung, kleinerer Unfall, Kenterung in kaltem Wasser

  1. Der Kursleiter übernimmt die verunfallte/gekenterte Person und bringt sie an Land
  2. Erstversorgung: Warmes Duschen/Wundversorgung an Land oder ggf. schon auf dem Wasser
  3. Wenn nötig, Krankentransport ins Krankenhaus veranlassen (ggf. über den Diensthabenden)

Alternative 2 – Schwerere Verletzung, größerer Unfall

  1. Der Kursleiter informiert den Parallelkursleiter und Diensthabenden vom Unfall und entscheidet ob der Unfall von den Mitarbeitern vor Ort „gehandelt“ werden kann oder ob der Krisenfall ausgelöst werden muss.
  2. Es wird der Rettungsdienst unter Angabe der Unfallschwere angefordert.
  3. Es werden weitere Motorboote zur Bergung angefordert.
  4. Es wird, wenn nötig, der Krisenfall ausgelöst.

5. Krisenfall

5.1. Voraussetzungen

Wann liegt eine Krisensituation vor?

Eine Krise ist jedes Ereignis oder jeder schwerwiegende Vorfall, der zu Schlagzeilen in den Medien führen kann und sich so in irgendeiner Art und Weise negativ auf das öffentliche Ansehen der TUM / des ZHS auswirken und/oder den normalen Arbeitsablauf stören kann.

Was ist ein Krisenfall?

  • Schwerverletzte Teilnehmer (schwerste Schädelverletzung, Verdacht auf Querschnittslähmung, Gliedmassenabriss, etc.) oder ein bzw. mehrere Todesfälle im Rahmen der Veranstaltungen des ZHS sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wassersportplatzes.
  • Gesundheitsgefährdendes Ereignis auf dem Gelände des Wassersportplatzes (Untergang einer Yacht/Jolle mit Verlust von Personen, Großbrand, Hallen-/Deckeneinstürze, Explosionen, etc.)
  • Attentat, Amoklauf
  • Busunfall im Rahmen von Veranstaltungen des ZHS mit erheblichem Personen- und/oder Sachschaden (Reisebus, Bus des Vereins zur Förderung des Hochschulsports, etc.)

Wer ruft den Krisenfall aus?

  • Den Krisenfall ruft zunächst der amtierende Kursleiter aus, weil er den Überblick über die Situation haben sollte.
  • Ist er nicht in der Lage, so ruft der andere Kursleiter den Krisenfall aus.
  • Bei Yachtkursen soll der betroffene Yachtführer den Krisenfall ausrufen, sofern dieser nicht in der Lage sein sollte, wird die Aufgabe von „nächstsegelnden“ Yachtführer übernommen.
  • Wenn keiner der Kursleiter oder Yachtführer betroffen ist (Unfall auf dem Gelände, Badegast betroffen etc.), so ruft während der Öffnungszeit des Wassersportplatzes der Diensthabende den Krisenfall aus.

5.2. Verhalten beim Krisenfall

  1. Anruf Rettung 112 – Leitstelle für Rettung - wenn diese kein Boot organisieren kann (beim Wasserunfall), dann die Polizei anrufen.
    Ggfs. eigenes Rettungsteam bei Unfall losschicken (z.B. Hereinschleppen eines Drachen zum MYC, damit dort der Rettungswagen gleich neben dem Boot halten kann)
  2. Anruf 089-289-112 - Leitstelle für Koordination der Reaktionen der TU, diese übernimmt die ersten drei
    Punkte:
    1. Information Hochschulsport – Koordinationsstelle
    2. Pressearbeit – wird allein von der Pressestelle der TU durchgeführt und verantwortet
    3. KID-/KIT-Aktivierung – nach Bedarf vor Ort in Starnberg oder bei den betroffenen Familien
    4. Anruf beim Leiter des Segelzentrums (089-289-24688; 0172 – 89 99 033)
  3. Verhalten Kursleiter/Yachtführer vor Ort 
    1. Keine Aussagen zum Hergang zur Polizei, warten auf Anweisung der Koordinationsstelle – wenn möglich auf Beistand durch Rechtsanwalt verweisen, erst dann nach Rücksprache mit diesem Aussagen
    2. Kursleiterkollegen sollen einen vom Krisenfall betroffenen Kursleiter/Yachtführer abschirmen, er könnte unter Schock stehen und Fehlreaktionen zeigen oder Fehlaussagen machen (werden evtl. gerichtlich verwertet, trotz Schock)
    3. Absolut keine Aussagen zur Presse (hört ggf. den Rettungsfunk ab und kommt sonst dazu)
    4. Keine Aussagen zum Unfallhergang
    5. Keine Aussagen zu den Opfern
    6. Keine Namen von Kursleitern/Yachtführern oder Teilnehmern herausgeben
    7. Die unmittelbar Betroffenen/Dabei gewesenen evtl. abschotten/betreuen
    8. Keine Handybenutzung für Anrufe nach draußen!!
    9. Absolut keine Smartphone/Handyfotos von Verletzten/Betroffenen zulassen!!
    10. Bei allen Fragen von außen an die Pressestelle verweisen
    11. Es wird auf keinen Fall spekuliert – Unbeteiligte hören mit und geben die Spekulationen als „Statements“ der Kursleiter/Segelschule an Außenstehende weiter.
  4. Verhalten Mitarbeitende ZHS
    1. Absolut keine Aussagen zur Presse
    2. Mitarbeit bei Rettungsmaßnahmen
    3. Unautorisierte Anrufer an die Pressestelle der TU verweisen.
    4. Keine Aussagen zu den Opfern
    5. Keine Namen von Kursleitern/Yachtführern oder Teilnehmern herausgeben
    6. Keine Aussagen zum Verlauf des Vorfalls
    7. Bei allen Fragen von außen an die Pressestelle verweisen
  5. Einweisung Kursteilnehmer für korrektes Verhalten
    1. Absolut keine Aussagen zur Presse
    2. Keine Handybenutzung z.B. für Fotos!! Energisch darum bitten, eher alle für irgendwelche Aufgaben einsetzen (Aufräumen, Freiräumen etc.)
    3. Bei allen Fragen von außen an die Pressestelle verweisen
  6. Fakten sammeln (Kursleiter oder Helfer notiert lesbar tabellarisch)
    1. Uhrzeit des Vorfalls
    2. Uhrzeit der ersten Reaktion
    3. Wetter und Wind zur Zeit des Vorfalls evtl. Wetterberichte vom Tag der Stunde ausdrucken, das spätere Abrufen von Daten teuer und nicht mehr so aussagekräftig ist.
    4. Beteiligte (Personen (Namen notieren), Schiffe
    5. Zeugen notieren
    6. Beweisfotos erstellen
    7. Gedächtnisprotokoll anfertigen (am besten ungestört, z.B. im „Casino“)
    8. Vorgänge nach der ersten Reaktion
  7. Anweisungen der Koordinationsstelle befolgen, evtl. dort Rückfragen

5.3. Notfallkarte

 Abb. 1 Notfallkarte (Vorderseite)

6. Erreichbarkeit und Funkgeräte Starnberg

6.1. Allgemeine Grundsätze

Es sollte sowohl ein Handy inkl. eingespeicherter Nummern (Landdienst, Kollegen, Rettung) mitgeführt werden als auch ein Funkgerät.

Es wird darauf hingewiesen, dass die privaten Mobiltelefone nicht versichert sind und deswegen bei der Kommunikation Schiff-Schiff oder Schiff-Land die vom ZHS gestellten Funkgeräte genutzt werden sollten.

Die Benutzung der Funkgeräte sollte wie bisher üblich sein: Sie werden mitgenommen und es wird auf Funkdisziplin geachtet, die Nutzer besprechen nur das im Rahmen des Kursbetriebs Nötige.

Es ist vorteilhaft, wenn die Yachtführer mindestens einen der Schüler in den Gebrauch des Geräts einweisen, damit diese im Fall des Falles einen Notruf abgeben können.

Es soll immer ein Gerät an Land in Reichweite des Diensthabenden sein, damit er bei Problemen angerufen werden kann.

Allerdings kann kein Rettungsdienst direkt über die Funkgeräte angesprochen werden, dies kann nur direkt über ein Mobiltelefon oder indirekt über die Landstation geschehen.

6.2. Funkgeräte

Funksprechgeräte sind im „Kap’tns Office“ zu finden. Bitte nach Benutzung wieder ausschalten und in die Ladestationen stellen.

Achtung

Vor Benutzung auf einen einheitlichen Kanal einigen.


7. Kollisionsvermeidung

7.1. Prävention

Schauen beim

  • Ablegen
  • Rückwärtsfahren
  • Wenden
  • Kommunikation mit den anderen Booten
  • und eigentlich immer, auch im beigedrehten Zustand!

7.2. Schaden reduzieren

Holz ist leichter ersetzbar als Fleisch und Knochen!
Wenn ein anderes Boot oder Objekt abgehalten werden soll, dann mit der Hand (nur mit Daumen nach oben!) oder dem Fuß. Auf jeden Fall muss beim Abhalten versucht werden, Hände und Füße aus dem Aufprallbereich herauszuhalten.

8. Sturmwarndienst

Wegen der sprachlichen Doppeldeutigkeit des Begriffs ”Sturmwarnung“ wird in diesem Text die zweite Stufe der Warnung als solche bezeichnet und die technische Einrichtung als ”Sturmwarndienst“ oder ”Aufleuchten der Blinklichter“.

Der Sturmwarndienst hat die Warnung der Wassersporttreibenden mit optischen Signalen vor Starkwind oder Sturm zum Gegenstand.

Die Kursteilnehmer müssen immer wieder darauf hingewiesen werden, dass im Kursbetrieb beim Aufleuchten der Blinklichter die Flaggen „S“ und „Y“ (Abschnitt 8.5) (automatisch) als gesetzt gelten.

Dies gilt uneingeschränkt für alle Kurse, ebenso für die freie Bootsausleihe. Boote aus der freien Ausleihe sind bei Annährung darüber zu informieren.

Die Blinkleuchten befinden sich in Starnberg, Berg, Leoni, Ammerland, Seeshaupt, Bernried, Tutzing und Possenhofen.

Auf den großen bayerischen Gewässern erfolgt der Sturmwarndienst durch Aufleuchten von Blinklichtern mit ca. 40 oder 90 Blitzen pro Minute angezeigt. Der Dienst wird vom 1. April bis 31. Oktober von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr betrieben. Dabei wird wie folgt unterschieden:

Sturmwarndienst

8.1. Starkwindwarnung

Sie wird über Sturmwandleuchten durch das Aufleuchten von orangefarbigen/weißen Blinklichtern mit 40 Blitzen pro Minute vorgenommen. Es wird vor Windböen oder anhaltendem Wind von 6 und 7 Beaufort (39 bis 61km/h) gewarnt. Alter (überholter) Begriff: „Vorsichtsmeldung“.

8.2. Sturmwarnung

Sie wird über Sturmwarnleuchten durch das Aufleuchten von orangefarbigen/weißen Blinklichtern mit 90 Blitzen pro Minute vorgenommen.

9. Wetter am Starnberger See

Bei unsicheren Wetter-/Windsituationen müssen vor dem Kursbeginn tagesaktuelle Informationen über den Internetzugang im „Käpt'ns Office“ eingeholt werden, Sturmwarndienst und Himmel beobachten.

9.1. Information zur Wetterproblematik

  • Segelunterricht bei viel Wind ist die „Eröffnung eines gefährlichen Ereignisses“.
  • Es ist bedenklich, wenn bei Sturmwarnung Segelunterricht gegeben wird.
  • Justiz sieht die rechtliche Situation allgemein überall strenger als früher.
  • „Grobe Fahrlässigkeit“ liegt vor, wenn bei Sturmwarnung etwas Gravierendes (Was unter „Gravierendes“ zu verstehen ist, wird letztendlich erst in einer möglichen Gerichtsverhandlung geklärt) passiert. „Die Bootsführer sind unterschiedlicher Qualität“.
  • „Die Zahl der Sicherungsboote steht in keinem Verhältnis zur Zahl der Segelboote“ (Zwei Motorboote der Kursleiter zu 20 Piraten).
  • „Die Revierbegrenzung nutzt nur begrenzt, da sich nicht alle daran halten und dann bei viel Wind sowieso hin- und her schießen und nicht auf die freie Fahrt und das Wetter achten.“
  • Kursleiter sind durch „überlegenes Wissen“ qualifiziert, Teilnehmer und Bootsführer haben dieses Wissen nicht oder nur eingeschränkt.
  • Es ist keine „Freizeichnung“ möglich, Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit können also nicht per Unterschrift der Teilnehmer ausgeschlossen werden.

Aus diesen Punkten ergeben sich für die Kursleiter einige Gesichtspunkte, an denen sie ihre Entscheidung überprüfen müssen, bei Starkwind segeln zu lassen.

9.2. Gefahren

9.2.1. Blitzschlag

Segler sind durch Wanten und Stage nicht gesichert, es besteht auf den Jollen also kein Faraday ‘scher Käfig!

9.2.2. Kentern

  • Unterkühlung (vor allem im Frühsommer)

  • Verletzung

  • Ertrinken

9.2.3. Fliegendes Wasser

  • primäres Ertrinken
  • sekundäres Ertrinken

9.3. Handeln des Kursleiters

Bei unklarer Situation und gerade eingeschalteter Sturmwarnung müssen beim DWD Wetterinfos eingeholt werden:

  • Zieht es bald auf?

  • Von wo?

  • Voraussichtliche Windstärke

Diese Informationen erhält man entweder über den Internetzugang im KO oder durch Anruf bei der Wasserschutzpolizei in Starnberg. Die „Warn-App des Deutschen Wetterdienstes“ ist ebenfalls zu empfehlen.

Wenn in 60 Minuten Windverhältnisse avisiert sind, die mehrere Mannschaften (Der Begriff „mehrere Mannschaften“ ist dehnbar. Wenn Verhältnisse eintreten, bei denen mehr Boote Hilfe brauchen könnten als Motorboote auf dem Wasser sind, müssen alle Boote sofort einlaufen.) überfordern könnten, müssen alle Boote binnen 30 Minuten im Hafen sein!

9.4. Konsequenzen für Kursleiter

Kursleiter sind bei Sturmwarnung für die Folgen ihres Handelns und auch Unterlassens rechtlich allein verantwortlich.
Ein Personenunfall zieht meist ein strafrechtliches Verfahren nach sich.
Nach dem strafrechtlichen Urteil folgt das zivilrechtliche Verfahren.

Bei festgestellter ”Grober Fahrlässigkeit“ ist mehr als zweifelhaft, ob die Versicherung oder die eigene Haftpflichtversicherung oder die für die Übungsleiter des Zentralen Hochschulsports der TU München eintritt.
Der Kursleiter holt die Boote eher zu früh als zu spät herein und hat dabei die Deckung durch Leitung der Segelschule.

Bei Gewitter: Nach dem Einlaufen und Festmachen sollen nur die Segel gegen Schlagen gesichert werden, bevor die Mannschaft sich in Sicherheit bringt (Blitze schlagen selten ins offene Wasser, aber gerne in Häfen ein.). Weitere Arbeiten erfolgen erst nach Durchzug des Gewitters.
Segeln nach Durchzug einer Front ist bei Starkwind mit Risiko verbunden.

10. Flaggensignale

Die Flaggen befinden sich in der Nähe des Flaggenmastes (unterhalb des Flaggenmastes in einer Kiste mit Klappe.) und werden dort angeschlagen. Bewährt hat sich dabei erstens, die Flaggen bei unsicherer Wetterlage schon vor dem Auslaufen anzuschlagen, zu sichern und bei Bedarf von der Seeseite der Mole aus zu hissen und zweitens, die Flaggen ”N“ und ”S“ zu setzen.

10.1. Die Bedeutung:

„N“ Die Teilnehmer müssen unverzüglich den Hafen anlaufen. Je nach Situation kann es notwendig sein, dass die Kursleiter auf dem Wasser bleiben, bis alle Boote an Land sind. Dann sollen einige Bootsführer beauftragt werden, das Anlegen überwachen und informiert werden, wie es weitergeht (Klar Schiff machen, im Unterrichtsraum warten, ...). Die Drachen und Boote in der freien Ausleihe müssen den Hafen aufsuchen oder unter Land Schutz suchen.

„S“ Alle Boote müssen die „Enge Revierbegrenzung“ einhalten.
„L“ Die Teilnehmer sollen in Rufweite kommen, was eigentlich nur auf dem Motorboot Sinn macht.

„A“ Taucharbeiten unter Wasser“[10, § 8.12] - Es sollte ein Mindestabstand von 50 m eingehalten werden. Diese Flagge müssen alle Teilnehmer kennen, weil häufig Taucherflöße im Nordteil des Sees operieren und sie führen27.

„H“ Bedeutung im Kursbetrieb: "Wasserarbeit beendet! Unverzüglich in den Hafen einlaufen"

Signalflaggen

Signalflaggen

11. Reviergrenzen

Für den Kursbetrieb gibt es drei Reviergrenzen:

11.1. Für alle Jollenkurse

eine ”immerwährende“ zwischen der Nordmole des Münchner Yachtclubs und Cafe Berg und
eine ”enge“ , die begrenzt wi
rd durch je eine senkrecht zum Ufer laufende Linie auf Höhe der Südmole des MRSV bzw. der Nordmole des MYC und seewärts durch ein Linie, die 1/3 der Seebreite entspricht

11.2. für die A-Kurse

eine „immerwährende“ zwischen dem Südende der Roseninsel und dessen Verlängerung nach Osten.

Revierbegrenzung Jollenkurs und Yachtkurs

Revierbegrenzung Jollenkurs und Yachtkurs


12. Auftriebshilfen / Regatta- und Schwimmwesten

„Auftriebshilfen“ (Schwimmwesten) sind IMMER und in allen Kursen zu tragen. Windsurfen und SUP ́ler können auf „Restubes“ ausweichen.

Sitz der Westen:

Die Regatta- oder Schwimmweste muss bequem sitzen und sowohl dem Umfang als auch dem Gewicht der tragenden Person Rechnung tragen. Alle ”Verschlussmöglichkeiten“ wie Bändsel, Reißverschluss etc. sind zu benützen, so dass diese einerseits immer am Mann bleibt und es andererseits möglich ist, die Person durch Greifen an den ”Schultern“ der Weste zu bergen.

Es kann ratsam sein, bei einer bewusstlosen zu bergenden Person am Hosenbund oder Gürtel zu fassen, weil durchaus die Gefahr besteht, dass die Weste über den Kopf rutscht und die Person dann westenlos absinkt.

13. Sturmsegel

Die Sturmgroßsegel befinden sich im Bootshaus in einem Rollcontainer. Für die Vorsegel gibt es keine Sturmsegel, hier hat sich das Bergen der Fock bewährt.

Das Großsegel wird vom Großbaum abgeschlagen, zusammengelegt und im Focksack des jeweiligen Bootes aufbewahrt. Das Sturmgroßsegel wird von vorne nach hinten in die Keep des Großbaums eingeführt. Der Hals wird direkt und fest auf den Großbaum gebunden, danach das Schothorn befestigt.
Das Anschlagen von Großsegeln muss von einem Kursleiter oder erfahrenen Bootsführer gezeigt und überwacht bzw. kontrolliert werden.

Zahlreiche Schäden an der Keep, am Liektau des Unterlieks und am Segel sind auf eine mangelhafte Befestigung des Halses zurückzuführen.

14. Abwettern von Böen

Das Abwettern von Böen ist abhängig vom gesegelten Kurs.

Als Mittel der Wahl gilt auf:

  • Amwindkurs: verstärkt ausreiten, zeitgerecht (Durch Krängung luvt das Boot ja von selber an, allerdings eben unerwartet und nicht kontrollierbar.) anluven und einen ”Schrick“ in die Schoten geben.
  • Raumschots oder Vorwindkurs: verstärkt ausreiten, Kurs halten, um der Luvtendenz entgegenzuwirken und einen ”Schrick“ in die Schoten geben (Lasersegler nehmen hier gerne etwas dichter, damit das Boot weniger geigt).

Sollte trotz dieser Maßnahmen weiterhin die Gefahr des Kenterns bestehen, sollten Sturmsegel aufgezogen werden.
Ein Aufholen des Schwerts um 1/4 bis 1/3 verringert den Hebel unter Wasser und erleichtert das Ausreiten, auch wenn sich dabei die Abdrift erhöht.

15. Personenbergung

15.1. Motorboot

ZHS-Motorboote: Die Person wird grundsätzlich brust- bauchseitig über die Gummiwulst hereingezogen. USC-Phoenix: Eine Person bei Bewusstsein kann bei ausgeschaltetem Motor am Heck mit Hilfe der Trimmflosse einsteigen. Eine bewusstlose Person muss über die Seite hereingezogen werden. Dazu sollten mind. zwei Helfer an Bord sein.

15.2. Notsignale

Notsignale sind nur dann sinnvoll, wenn sie auch gesehen werden. Das in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung [5] bzw. der Schifffahrtsordnung [2, Abschnitt Absatz 1] genannte ”Kreisförmiges Schwenken eines Lichts oder eines (roten) Gegenstandes“ ist nur bedingt tauglich, besser sind da auf alle Fälle die Signalgeber zum Abschuss von Signalmunition, die sich in den Zubehörkisten der Motorboote und Yachten befinden.

15.3. Benutzung des "Nico-Signalgebers"

Nico-Signalgeber

Nico-Signalgeber

Das Abschussgerät ist mit einem Magazin mit 6 Schuss Signalmunition bestückt. Zum Abfeuern wählt man die gewünschte Patrone durch Drehen des Magazins. Nun vergewissert man sich, dass man freie Schussbahn hat. Jetzt zieht man den Sicherungsstift heraus (bei uns kann es ein provisorischer aus einem Draht sein), richtet das Gerät mit den Patronen nach oben aus, entsichert den Schieber auf ”F“ und drückt den Hebel am Handgriff ein, worauf sich der Schuss löst.

Hinweise: Nachteilig kann bei diesem Gerät sein, dass z.T. mehrfach ausgelöst werden muss, ehe sich ein Schuss löst. Weiterhin ist die Brenndauer begrenzt (6- 8 Sekunden bei einer Steighöhe von 75 - 80 Metern).
Vorteilhaft ist die Wasserdichtigkeit der Munition, die auch Tiefen von 40 m übersteht.

Rechtliche Hinweise zum Führen und Gebrauch eines Signalgebers

Auch wenn geprüfte Signalgeber (PTB-Zeichen) mit 18 Jahren frei erworben werden können, sind diese Waffen gemäß Waffengesetz. Im Waffengesetz sind auch für diese Waffen Regelungen getroffen worden. Diese Regelungen sind:

  • Erwerb ist nur Personen über 18 Jahren erlaubt.

  • Signalgeber sind sicher aufzubewahren. Das bedeutet, dass z.B. der Zugriff für Jugendliche verhindert werden muss!
  • Ein Schiffsführer benötigt keinen ”Kleinen Waffenschein“

Das heißt auch, dass das Gerät sicher verpackt und nicht offen zugänglich sein soll. Es darf auch nicht zugriffsbereit gelagert werden. Es sollte nur von Personen bedient werden, die in den Gebrauch pyrotechnischer Signalmittel eingewiesen worden sind.


16. Schadensreduktion

Nach den Kapiteln „Sicherheit“ und „Kenterung“ soll in diesem Abschnitt eine Zusammenfassung der Punkte aufgelistet werden, die man als Kursleiter beachten sollte, um Schäden zu vermeiden oder zu reduzieren.

16.1. Ertrinken bei kaltem Wasser

16.1.1. Trockenes Ertrinken

Trockenes Ertrinken ist ab dem Moment des Eintauchens möglich.

16.1.1.1. Was ist das „Trockene Ertrinken“?

Es kann einen plötzlichen Reflex geben, bei dem der Luftweg durch einen Muskelspasmus geschlossen wird. Es kann kein Wasser in die Lunge eindringen, aber Luft ebenso wenig.
Man geht davon aus, dass dies ein automatischer Schockreflex ist, der ausgelöst wird, wenn kaltes Wasser in die Nase oder den Rachen eindringt. Er kann in dem Moment eintreten, in dem man auf das Wasser auftrifft.

16.1.1.2. Wie kann man es vermeiden?

Trockenes Ertrinken ist wahrscheinlicher, wenn man mit den Füßen voran ins Wasser fällt, wodurch Wasser in die Nase aufwärts eindringen kann. Es ist auch wahrscheinlicher, wenn man verkrampft und geistig unvorbereitet ist, d.h. wenn man es nicht erwartet hast, nass zu werden.

16.1.1.3. Was kann der Kursleiter im Vorfeld tun?

Er kann die Kursteilnehmer auf die Möglichkeit des Kenterns und in Wasser-Fallens hinweisen, er soll darauf hinweisen, dass im Fallen die Hand vor Mund und Nase genommen werden sollte, um ein Eindringen von Wasser zu vermeiden. Evtl. beim Fallen die Nase zu halten.

16.2. Kälteschock

Es besteht das größte Risiko in den 1 - 5 Minuten nach dem Eintauchen ins Wasser

16.2.1. Was ist der Kälteschock?

Kälteschock ist eine erhöhte respiratorische Reaktion auf das Eintauchen in kaltes Wasser. Zuerst gibt es einen unfreiwilligen Atemzug, welchem Hyperventilation (schnelles und ungeordnetes Atmen) folgt. Das wird üblicherweise von einem gewissen Grad an Orientierungslosigkeit begleitet, so dass man für wenige Augenblicke nicht sicher sein kann, wo es zur Wasseroberfläche geht, wo man sich relativ zum Boot befindet, wo das Ufer ist etc.

Die Stärke der Effekte des Kälteschocks steigt mit sinkender Wassertemperatur. Die Fähigkeit, den Atem anzuhalten, sinkt proportional mit der Wassertemperatur.
Der Kälteschock dauert ungefähr ein bis drei Minuten.

16.2.2. Wie wird man damit fertig?

Man muss sich geistig auf das Untertauchen vorbreiten, denn wenn man die Kälteschockreaktion erwartet und über sie Bescheid weiß, geht der Schock schnell vorbei. Dann hat man eine bessere Chance, ihn zu überleben.
Wenn der erste unfreiwillige Atemzug stattfindet und das Gesicht noch unter Wasser ist, bekommt man Wasser anstelle von Luft in die Lunge. Bei unruhigem/kabbeligem Wasser kann die Atmung unkontrolliert sein und sobald man schlecht orientiert ist, dann kann es schwierig werden, das Atmen mit den Lücken zwischen den Wellen zu koordinieren.

16.2.3. Was kann der Kursleiter im Vorfeld tun?

Er kann die Kursteilnehmer auf die Möglichkeit des Kenterns und in Wasser-Fallens hinweisen, er soll darauf hinweisen, dass bei dem Kontakt mit Wasser ein Kälteschock mit unwillkürlichem Einatmen auftreten kann. Es ist sicher sehr günstig, vor dem Wasserkontakt tief einzuatmen, eine volle Lunge kann nicht unwillkürlich mehr einatmen (Das normale Ertrinken wird nicht erwähnt, weil die Autoren der Ansicht sind, dass durch die Benutzung der Regattaweste dies weitestgehend vermieden wird. Der Vorgang wird auch bei den Rettungsschwimmerkursen ausführlich beschrieben.)

16.3. Ins-Wasser-fallen (und seine Vermeidung)

Richtiges Verhalten im Schiff

  • Beachtung der Regel: „Eine Hand fürs Schiff, eine Hand für sich“:

  • Abgestimmtes Bewegen im Schiff, evtl. in Absprache mit dem Mitsegler

  • Überprüfen der Ausreitgurte, der Knoten und ihrer Befestigung

  • Regelmäßiges, quasi automatisches Einhängen der Füße unter die Gurte (zu mindestens einesFußes)

16.4. Unterkühlung

Der Kursleiter muss die Wassertemperatur kennen, um richtig reagieren zu können, wenn Segler durch Kenterung oder Sturz im Wasser angetroffen werden.
Bei niedrigen Temperaturen sollte nur ein richtig ausgeführter und schnell ablaufender Aufrichtversuch unternommen werden. Zu lange Immersion der Arme in kaltem Wasser führt rasch zu Bewegungslosigkeit der Arme (sie sind meist weniger isoliert als der Rumpf).

Nach kurzer Zeit macht sich auch eine Körperkerntemperatursenkung bemerkbar. Die Segler fangen an zu zittern, werden unkonzentriert, das Urteilsvermögen sinkt: Sie sind aber oft pflichtbewusst und wollen unter allen Umständen die Jolle aufrichten. In so einer Situation sind die Segler ohne Umschweife abzubergen und im Windschutz schnellstmöglich an Land zu bringen.

Opfer, die schlottern, aber bei Sinnen sind und keine anderen Anzeichen von Unterkühlung zeigen, sollten von der nassen Kleidung befreit, trocken eingepackt und in eine warme Umgebung gebracht werden. Sie sollen Bewegung vermeiden, bis sie völlig wiederhergestellt sind.

Ein Opfer, welches für längere Zeit im Wasser gewesen war, sollte in horizontaler Position aus dem Wasser gehoben werden, um einen Kreislaufkollaps zu vermeiden. Das Opfer soll mit äußerster Vorsicht behandelt werden, um das Auftreten einer Herzarrhythmie zu vermeiden. Das Opfer soll so bewegungslos wie möglich gehalten und eingepackt werden, während man den Transport ins Krankenhaus zu einer vollständigen Untersuchung erwartet.

16.5. Verletzungen

Hinweise auf die möglichen Verletzungen geben, die vom Material ausgehen können:

  • Fleischhaken an Drahttauwerk Schäden melden.
  • Kopfverletzungen bei Patenthalsen (immer ein Auge auf bewegliches Material, wenn man nahe am Vorwindkurs segelt!).
  • Stolpern durch im Boot befindliche Hindernisse (Reitbalken etc.). Abhilfe durch bewusstes Bewegen.
  • Abhalten nur wenn man sich nicht verletzen kann. Im Zweifelsfall Finger und Hände weg!

17. Schäden am Material

Zahlreiche Schäden an der Keep, am Liektau des Unterlieks und am Segel sind auf eine mangelhafte Befestigung des Halses zurückzuführen. Deswegen sollte diese immer wieder, vor allem vor dem Auslaufen, durch den Kursleiter und/oder Bootsführer kontrolliert werden, egal ob gerade Sturmsegel an- oder abgeschlagen wurden oder nicht.

Wenn kleinere Schäden am Boot festgestellt werden, so sollte versucht werden, diese mit Bordmitteln zu beheben (Schrauben festdrehen etc.). Ansonsten werden sie ins Bordbuch eingetragen und durch die Werkstatt behoben. Größere Schäden (wenn das Boot für die folgenden Tage oder den Folgekurs nicht mehr einsatzfähig ist) müssen an die Leitung der Segelschule (Tobias Borucker) sowie die Bootsbauer unverzüglich gemeldet werden.

Lackschäden müssen sobald wie möglich behoben werden, um ein Unterwandern des Lacks durch Feuchtigkeit zu verhindern. Bitte baldmöglichst den Diensthabenden über den Schaden ins Bild setzen.