Ein Offener Standard ist ein Standard, der für alle Personen offen zugänglich und nutzbar ist. Eine Voraussetzung ist auch die Verwendung einer offenen Lizenz, die Nichtdiskriminierung und die Erweiterbarkeit. In der Regel kann sich jeder an der Entwicklung beteiligen. Es gibt verschiedene Definitionen des Begriffs, und die Auslegungen variieren je nach Anwendung. Die Europäische Union hat den Begriff Offener Standard für den Behördenverkehr wie folgt definiert:
- Der Standard wird von einer gemeinnützigen Organisation beschlossen und gepflegt und in einer offenen (konsens- oder mehrheitsbasierten) Weise entwickelt, die allen interessierten Parteien eine Einflussnahme ermöglicht.
- Der Standard ist veröffentlicht. Die Spezifikation ist entweder frei oder gegen eine Schutzgebühr verfügbar und darf frei oder gegen Gebühr kopiert und weitergegeben werden.
- Soweit der Standard oder Teile davon gewerblichen Schutzrechten (Patenten) unterliegt, sind diese unwiderruflich gebührenfrei nutzbar.
- Die Wiederverwendung des Standards unterliegt keinen Einschränkungen.
Die Verwendung offener Standards aus dem Bereich der Geodateninfrastrukturen (SDI) ermöglicht den Zugang zu einer Vielzahl bestehender Datenressourcen, die von Kommunen und Organisationen wie Vermessungsverwaltungen und Umweltinstitutionen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene betrieben werden.