Stand: Januar 2025

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Dienstreisen ins Ausland


Nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge müssen Beschäftigte vor Tätigkeiten in den Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen an der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge teilnehmen.

Die anschließende Angebotsvorsorge (Rückkehreruntersuchung) sollte frühestens 6 Wochen und nicht später als 3 Monate nach Rückkehr durchgeführt werden.

Entsprechend der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen(1) sind folgende Risikofaktoren zu berücksichtigen:

• Besondere klimatische Belastungen liegen in den Tropen, Subtropen und Polarregionen vor.

- Die Tropen liegen im Bereich zwischen 23° 27‘ nördlicher und südlicher Breite, die Subtropen schließen sich im Bereich bis zum 30° nördlicher und 30° südlicher Breite an.
- Polarregionen liegen nördlich beziehungsweise südlich des jeweiligen Polarkreises (66° 34‘).

• Besondere Gefährdungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, beispielsweise durch endemische und epidemische Infektionskrankheiten und Krankheitsüberträger (z.B. Vektoren), infrastrukturelle Mängel, mangelhafte hygienische Rahmenbedingungen oder mangelhafte medizinische Versorgung (z.B. Notfall- und Medikamentenversorgung) in diesen Gebieten.

• Die Gefährdungsbeurteilung kann ergeben, dass bestimmte Arbeitsverfahren und Tätigkeiten mit höheren Gesundheitsgefährdungen verbunden sind als im Heimatland und bedürfen ggf. einer weiteren arbeitsmedizinischen Betrachtung.

• Diese arbeitsmedizinische Vorsorge kann auch für Länder außerhalb der Tropen/Subtropen mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen erforderlich sein (z.B. bei belastendenden Umweltfaktoren wie Luftverschmutzung, defekten Trinkwasser- oder Abwassersystemen oder spezifischen Infektionsgefahren).

Beratungen, Untersuchungen und gegebenenfalls Impfungen werden von Ihrem Betriebsarzt durchgeführt. Bitte melden Sie sich dafür unter Vorlage des ausgefüllten und von der Führungskraft unterschriebenen Auftragsformulars bei der für Sie zuständigen betriebsärztlichen Stelle an.

Die Kontaktdaten finden Sie unter go.hr6.tum.de/arzt.

Für die Beratung bitte Impfausweise mitbringen, auch alte. Bitte melden Sie sich so früh wie möglich an, da eventuell noch verschiedene Impfungen angeboten werden.
In manchen Fällen können 6 Wochen benötigt werden, bis ein wirksamer Impfschutz erreicht wird.

Im Rahmen der Reisekostenabrechnung sind nach Art. 12 Bayer. Reisekostengesetz bei dienstlich veranlasster Reisen ins Ausland erforderliche Impfungen, Malariaprophylaxe und Reiseapotheke erstattungsfähig. Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Reisekostenstelle.

Die/der Beschäftigte soll sich wegen seines Krankenversicherungsschutzes im Ausland mit seiner Krankenversicherung in Verbindung setzen.


(1) https://publikationen.dguv.de/praevention/ausschuss-arbeitsmedizin-aamed-guv-dguv-vorsorge/4783/dguv-empfehlungen-fuer-arbeitsmedizinische-beratungen-und-untersuchungen?number=SW22429

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