Bild: Andreas Heddergott/TUM

Bei der Rückkehr aus dem Ausland werden alle Studierenden gebeten einen Erfahrungsbericht zu schreiben und abzugeben. Für Erasmus+ Studierende ist die Abgabe eines Erfahrungsberichts Bedingung für die finanzielle Förderung. Im Anschluss an den Auslandsaufenthalt können sich Studierende ihre im Ausland erbrachten Leistungen von der Studienfachberatung anerkennen lassen.


Confirmation of Stay

Alle Studierenden müssen nach Rückkehr aus dem Ausland eine Bestätigung über den Aufenthalt an der Partneruniversität einholen – Confirmation of Stay. Diese Bestätigung ist von der Partneruniversität unterzeichnen zu lassen und wird anschließend von den Studierenden an outgoing.ad@ed.tum.de gesendet.

Erasmus-Studierende erhalten das Formular über das Global and Alumni Office. Allen anderen kommt hierzu eine Vorlage von der Auslandsbeauftragung des Study and Teaching/Architecture and Design zu.  

Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

Nachdem Sie ein Transcript sowie die Confirmation of Stay von Ihrer Austauschuniversität erhalten haben, schicken Sie beide Dokumente bitte per E-Mail an das School Office (Bachelor oder Master).
Hier werden Ihre erhaltenen Credits und Noten zur Anerkennung umgerechnet und in TUMonline eingegeben.

Durch den verpflichtenden Auslandsaufenthalt erreichen uns sehr viele Transcripts zur Anerkennung.  Bitte haben Sie etwas Geduld, wenn die Umrechnung und Eintragung nicht unmittelbar bearbeitet werden kann.


Sie haben ein verpflichtendes Auslandsjahr. Für das Modul „Auslandsstudium“ müssen insgesamt 52 Credits (ECTS) erbracht werden. Idealerweise bringen Sie diese aus Ihrem Auslandsjahr mit.  

Fall 1: Sie bringen weniger als 52 Credits (ECTS) mit.
Die noch ausstehenden Credits werden an der TUM erbracht. Für die „Ergänzenden Leistungen zum Auslandsstudium“ können Sie Module aus den Modulkatalogen des Bachelorstudienganges sowie Masterstudienganges Architektur belegen. Auch können maximal 2 Sprachkurse (im Rahmen von insgesamt 6 Credits (ECTS)) eingebracht werden.

Fall 2: Sie bringen mehr als 52 Credits (ECTS) mit.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem School Office, um die Anerkennung der zu viel erbrachten Credits zu besprechen.

Sie haben einen verpflichtenden Auslandsaufenthalt von mindestens einem Semester. In der Regel sollten Sie pro Auslandssemester 30 Credits (ECTS) erbringen.
Anders als in FPSO 2016/2018 erfolgt die Anerkennung nicht in einem Modul mit Gesamtnote. Ihre erbrachten Leistungen werden einzeln auf mögliche Anerkennung in den verschiedenen Bereichen geprüft. Bitte vereinbaren Sie nach Erhalt des Transcripts einen Termin mit dem School Office, um die Anerkennungen zu besprechen.
Wichtig: Anerkennungen können in allen Wahlmodulbereichen Ihres Studienganges (nicht Pflichtmodule!) erfolgen. Achten Sie deshalb bereits bei Auswahl Ihrer Module in der Austauschuniversität darauf, dass Ihnen diese Module auch anerkannt werden können.

Sie haben einen verpflichtenden Auslandsaufenthalt – je nach Auflage einsemestrig (20 Credits (ECTS)) oder zweisemestrig (40 Credits (ECTS)) – zu absolvieren. Die zu erbringenden Credits sind spätestens bis zur Abgabe der Masterarbeit nachzuweisen.

Sollten Sie mehr als die erforderlichen Credits mitbringen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem School Office, um die Anerkennung der zu viel erbrachten Credits zu besprechen.

Sie haben einen verpflichtenden Auslandsaufenthalt von mindestens einem Semester zu absolvieren, in dem mindestens 20 Credits (ECTS) erbracht wurden. Die zu erbringenden Credits sind spätestens bis zur Abgabe der Masterarbeit nachzuweisen.

Sollten Sie mehr als die erforderlichen Credits mitbringen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem School Office, um die Anerkennung der zu viel erbrachten Credits zu besprechen.

 Bitte lesen Sie diese Anleitung vor Ihrem Auslandsaufenthalt. Sobald Sie Ihr Transcript erhalten haben, vereinbaren Sie einen Termin mit dem School Office, um die Anerkennungen zu besprechen.


Alle Erasmus-Studierenden beachten bitte zudem alle Angaben, über die Sie das TUM Erasmusbüro (des GAO) informiert hat (Checklisten, Moodle-Kurse, Emailverkehr etc.).

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