Die Masterthese ist im vierten Studiensemester vorgesehen und behandelt aktuelle architektonische Fragestellungen, die in der Regel von den Studierenden selbst identifiziert werden. Die Identifikation einer Problem- oder Fragestellung für die Masterthese ist im Rahmen des Pflichtmoduls Methodische Entwicklung von Forschungsfragen im dritten Semester vorgesehen. Die selbstständige Vorbereitung und Erarbeitung der Fragestellung für die Thesis findet in Abstimmung mit den jeweiligen Betreuer*innen statt. Das Erkennen und Definieren aktueller Problemstellungen wird als Teil der Forschungsbefähigung erwartet.
Neben den von Studierenden selbst identifizierten Fragestellungen für Masterthesen wird von den Entwurfslehrstühlen im semesterweisen Wechsel ein zentrales Thema gestellt. Dieses kann von allen Studierenden belegt werden, die kein geeignetes Thema für eine Abschlussarbeit ausarbeiten oder bei einer betreuenden Professur platzieren konnten. Hier finden Sie eine Übersicht, wer die zentrale Masterthesis in den nächsten Semestern betreut: Themensteller Masterthesis