Promotionen werden an der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München als Instrument der Nachwuchsförderung sehr ernst genommen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Bayerischen Hochschulgesetz und in der auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Promotionsordnung der Technischen Universität München.

Seit Inkrafttreten der TUM Promotionsordnung am 01.01.2014 werden alle Promovierenden der TUM automatisch Mitglieder der TUM Graduate School. Alle Promotionen an der Fakultät für Medizin laufen daher über das Graduiertenzentrum der Fakultät – das TUM Medical Graduate Center (MGC) – oder über ein thematisches Graduiertenzentrum wie HELENA, IGSSE oder GSISH (nur für manche Titel möglich).

Als Teil der TUM Graduate School unterstützt das Medical Graduate Center Promovierende in ihrer Forschungsarbeit. In Zusammenarbeit mit den Betreuenden sichert es die Qualität des Promotionswesens und fördert sowohl die fachlichen Kompetenzen als auch die zunehmend wichtiger werdenden überfachlichen Kompetenzen. Damit werden die Promovierenden bestens auf Führungspositionen in Wissenschaft und Gesellschaft vorbereitet.

Die Fakultät für Medizin bietet über das Medical Graduate Center vier verschiedene Promotionswege an: Die Promotion zum Dr. med. oder Dr. med. dent. (ab Promotionsordnung 2014, s.u.), zum Ph.D., zum Dr. med. sci. und zum Dr. rer. nat. Die einzelnen Promotionsverfahren werden im Folgenden kurz beschrieben. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Medical Graduate Centers: www.mgc.med.tum.de.


Seit dem Wintersemester 2006/2007 besteht an der Fakultät für Medizin die Möglichkeit, nach Abschluss eines sechs Semester dauernden Promotionsstudiums den international anerkannten akademischen Titel eines "Doctor of Philosophy" (Ph.D.) zu erlangen. Das Ziel des Studiengangs ist eine forschungsnahe interdisziplinäre Ausbildung in den Bereichen Medizin, Lebens- und Naturwissenschaften. Dementsprechend richtet sich das Angebot an Personen, die im Erststudium Medizin, Natur- oder Ingenieurswissenschaften studiert haben. Im Mittelpunkt des Studiums steht ein dreijähriges experimentell-wissenschaftliches Projekt, welches in Vollzeit in einer Arbeitsgruppe unserer Fakultät durchgeführt wird. Die experimentelle Arbeit wird durch studienbegleitende Vorlesungen, Seminare und Praktika ergänzt. Ca. 50 Forschungsgruppen nehmen aktiv an unserem Studiengang teil. Die Projekte decken ein breites Spektrum von Forschungsthemen innerhalb und außerhalb der folgenden Schwerpunkte des Programms ab: Kardiovaskuläre Erkrankungen, Medizinische Bildgebung, Immunologie und Infektion, Neurowissenschaften, Onkologie und Molekulare Medizin.

Von unseren Studierenden wird erwartet, sich auf ihre Forschungsprojekte und Kursarbeit zu konzentrieren. Um ihnen die 3-jährige Vollzeitforschung im Labor zu erlauben, ist für sie eine Finanzierung über Stipendien oder vom eigenen Labor vorgesehen.

Für die Studierenden der Humanmedizin an der Technischen Universität München besteht die Möglichkeit, bereits nach dem vierten Semester, alternierend zur Ausbildung zum Arzt, mit dem Promotionsstudium zu beginnen. Dadurch wird eine optimale Verzahnung der klinischen und wissenschaftlichen Ausbildung sichergestellt.

Weitere Informationen zum Ph.D. finden Sie auf der Homepage des Ph.D.-Studienganges.

Die Fakultät für Medizin hat das Promotionsprogramm „Translationale Medizin“ im Jahr 2012 gestartet und somit eine weitere anspruchsvolle und attraktive Promotionsmöglichkeit geschaffen, die sich speziell an forschungsinteressierte Medizinstudierende richtet. Das Promotionsprogramm beinhaltet eine einjährige Vollzeitforschungszeit und zwei Jahre studienbegleitende Forschung an qualitätsgeprüften Themen. Die Promovierenden erhalten zudem eine systematische Ausbildung in wissenschaftlichem Arbeiten und finanzielle Unterstützung.

Pro Jahr werden bis zu 20 Promovierende bei der Durchführung ihrer Forschungsprojekte mit Stipendien der Fakultät gefördert. Dem breiten Spektrum an Forschungsfeldern unserer Fakultät entsprechend können Promovierende in alle Forschungsbereiche und sowohl in experimentelle als auch in klinische Projekte involviert werden. Einzelheiten zum Programm und den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Seiten des Promotionsprogramms Translationale Medizin.

Seit 2012 bietet die Fakultät für Medizin das strukturierte Promotionsprogramm "Experimentelle Medizin" an, das sich insbesondere an Promovierende mit einem naturwissenschaftlichen Studium richtet und mit dem Dr. rer. nat. Titel abschließt. Diese attraktive Promotionsmöglichkeit zeichnet sich durch die interdisziplinäre Betreuung der Promovierenden aus, die oftmals in Zusammenarbeit der Fakultät für Medizin und einer naturwissenschaftlichen Fakultät (innerhalb und außerhalb der TUM) stattfindet. Die Begutachtung der Promovierenden und Projekte durch ein Lenkungsgremium garantiert eine ausgezeichnete Qualität der Doktorarbeiten und ein hohes Niveau des Programmes. Weitere Einzelheiten zum Programm und den Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten des Promotionsprogramms Experimentelle Medizin.

Von der Fakultät für Medizin werden unter anderem die Doktorgrade "Dr. med." in Humanmedizin und "Dr. med. dent." in Zahnheilkunde verliehen. Auf die Förderung von Nachwuchswissenschaftlern in der Medizin, vor allem durch die Integration in die Forschung und Umsetzung in die klinische Praxis zum Wohle der Patienten, wird besonders Wert gelegt.

Mit einer schriftlichen Promotionsarbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung soll die Befähigung zu selbstständiger, vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen werden.

Eine Promotion zum Dr. med. bzw. Dr. med. dent. war vor dem 01.01.2014 in Verbindung mit der TUM Graduate School nicht möglich. Dies hat sich durch die Promotionsordnung vom 01.01.2014 geändert. Seither werden auch die medizinischen Promotionen dort angesiedelt, was den Promovierenden auch alle Vorteile einer strukturierten Promotion bringt.

Promovierende, die bereits vor dem 01.01.2014 ihr Promotionsprojekt bei der Fakultät angezeigt haben, fallen nach wie vor unter die zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung gültige Ordnung, wenn die Anmeldung vollständig und richtig war. Die Anmeldung ist durch die Bestätigung mit Stempel und Unterschrift der Sachbearbeitung nachzuweisen. Alle Promovierenden, die ihr Promotionsverfahren zwischen dem 01.01.2014 und 30.09.2021 angemeldet haben, fallen unter die Promotionsordnung von 2014, alle Promovierenden, die ihr Promotionsvorhaben seit dem 01.10.2021 angemeldet haben bzw. anmelden, fallen unter die aktuelle Promotionsordnung. Auf Antrag kann ein Wechsel in die aktuelle Ordnung erfolgen, ein Wechsel in eine vorige Ordnung ist nicht möglich.

Informationen und den Ablauf der Promotion nach alter Ordnung (angemeldet bis 31.12.2013) finden Sie hier.

Ein Promotionsverfahren zum Dr. med. und Dr. med. dent. nach neuer und aktueller Ordnung (01.01.2014-30.09.2021 und seit 01.10.2021) können Sie ausschließlich online anmelden. Bitte lesen Sie hierzu zunächst unsere Informationen dazu: www.mgc.med.tum.de.



  • Keine Stichwörter