Durch Krankheit oder nicht zu vertretende Gründe kann die Abgabefrist auf Antrag verlängert werden. Im Fall von Krankheit kann die Abgabefrist durch Vorlage eines Attests um die Zeit der Krankheit verlängert werden. Ebenso sind Verlängerungen möglich, falls die Bearbeitung der Thesis aus nicht zu vertretenden Gründen pausiert werden musste. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Experimente in Laboren unverschuldet nicht oder verzögert durchgeführt werden konnten.
Im Fall einer Verlängerung kann der weiße Saal und die Werkstätten auf Antrag weiterhin genutzt werden. Die Werkstätten und Rechnerräume werden für Wartungsarbeiten und zur Vorbereitung des Wintersemesters allerdings ab dem 5. Oktober gesperrt!
Hintergrundinfo:
Alle Verlängerungen müssen als Einzelfälle beantragt und bewertet werden. Erforderliche Anträge und Unterlagen wie Atteste oder Härtefallanträge müssen dazu formlos bei der Schriftführung der zuständigen Prüfungsausschüsse eingereicht werden.