FAQs zu Ablauf und Abgabe der Masterthesis


Geplanter Abgabetermin ist der 21.09.2020. Dieser gilt regulär als spätest möglicher Abgabetermin der Masterarbeiten.
Ort und Modalitäten sind mit den jeweiligen Betreuern abzustimmen.

Hintergrundinfo:
Die Bearbeitung der Masterarbeiten darf laut Prüfungsordnung 6 Monate nicht überschreiten. Sie könnte rechtlich also maximal bis Ende September gehen, da die Thesen Anfang April ausgegeben wurden. Das Kolloquium ist verpflichtender Bestandteil der Abschlussarbeit, dafür wird Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt. Diese ist ab dem 21.09.2020 vorgesehen.

Durch Krankheit oder nicht zu vertretende Gründe kann die Abgabefrist auf Antrag verlängert werden. Im Fall von Krankheit kann die Abgabefrist durch Vorlage eines Attests um die Zeit der Krankheit verlängert werden. Ebenso sind Verlängerungen möglich, falls die Bearbeitung der Thesis aus nicht zu vertretenden Gründen pausiert werden musste. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Experimente in Laboren unverschuldet nicht oder verzögert durchgeführt werden konnten.

Im Fall einer Verlängerung kann der weiße Saal und die Werkstätten auf Antrag weiterhin genutzt werden. Die Werkstätten und Rechnerräume werden für Wartungsarbeiten und zur Vorbereitung des Wintersemesters allerdings ab dem 5. Oktober gesperrt!

Hintergrundinfo:
Alle Verlängerungen müssen als Einzelfälle beantragt und bewertet werden. Erforderliche Anträge und Unterlagen wie Atteste oder Härtefallanträge müssen dazu formlos bei der Schriftführung der zuständigen Prüfungsausschüsse eingereicht werden.

Für die Teilnahme am zentralen Kolloquium in der Zeit vom 26.10.2020 bis 30.10.2020 müssen die Masterarbeiten bis spätestens 5. Oktober 2020 abgegeben werden. Die Kolloquien finden im Konferenzraum des Vorhoelzer Forums statt. Da die TUM nach wie vor für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt ist müssen die Kolloquien nach derzeitigem Stand unter Ausschluss von Publikum statt.

Hintergrundinfo:
Die Koordination der einzelnen Kolloquien und den zugehörigen Prüfern erfordert Vorlauf und Planungssicherheit. Aus diesem Grund müssen später abgegebene Arbeiten außerhalb des zentralen Kolloquiums in Absprache mit den jeweiligen Betreuern verteidigt werden.

Alle für das Wintersemester 2020/21 rückgemeldeten Studierenden bleiben bis 31.03.2021 eingeschrieben. Sie behalten damit für das gesamte Wintersemester 2020/21 noch den Status Studierender.

Hintergrundinfo:
Früher wurden Absolventen bis zu einer gewissen Frist rückwirkend exmatrikuliert. Diese Praxis wurde TUM-weit und Corona-unabhängig geändert. Wer sich also für das Wintersemester 2020/21 rückgemeldet hat bleibt standardmäßig für das gesamte Semester immatrikuliert.

  • Keine Stichwörter