Unser Lehrstuhl bietet für unterschiedliche Prüfungen verschiedene Formate von Einsichtnahmen an. Im Großen und Ganzen unterscheiden wir zwischen einer didaktischen Einsicht und einer formellen Einsicht.


Didaktische Einsichtnahme:

Diese Einsichtnahme hat den Zweck, Ihnen im Nachgang zur Prüfung die Möglichkeit zu geben, Wissenslücken zu erkennen, die sich durch die Prüfung zeigen.

Während der Einsichtnahme steht Ihnen der Betreuer des Faches zur Verfügung und beantwortet Ihre Fragen zum Inhalt. Ebenso stellen wir Ihnen während der Einsichtnahme eine Musterlösung zur Verfügung, damit Sie in der Kürze der Zeit  sich schnell einen Überblick verschaffen und so gezielt ihre Fragen an den Dozenten formulieren können.

Zusätzlich erhalten Sie während der Einsichtnahme eine Übersicht über den Notenschlüssel und können so erkennen, wie weit Sie punktemäßig von der nächst bessere Note entfernt sind.


Wir versuchen so, Ihnen die beste Möglichkeit zu geben, aus der Prüfung eine Erkenntnis über Ihren Wissensstand mitzugeben.



 

Formale Einsichtnahme:

Die formale Einsichtnahme entspringt grundsätzlich der APSO. In dieser ist ein Anspruch auf Einsicht in die Prüfung für den Studenten geregelt.

Diese Einsichtnahme unterscheidet sich grundsätzlich von der zuvor genannten didaktischen Einsichtnahme. Hier erhalten Sie lediglich Einsicht in ihre Prüfung und in die Korrekturen. Das Beantworten von Fragen und Klären von Wissenslücken können wir in dieser Einsichtnahme leider nicht anbieten.

Auch eine Musterlösung können wir während dieser Einsichtnahme nicht zur Verfügung stellen.

Sie haben aber immer die Möglichkeit, nach einer solchen Einsichtnahme eine E-Mail mit ihren Fragen an den Betreuer des Faches zu schicken. Dieser wird versuchen, Ihnen den Korrekturvorgang dann so gut wie möglich digital zu erklären.

Bitte beachten Sie folgende grundsätzliche Hinweise zu unseren Einsichtnahme:

  • Während jeder Einsichtnahme ist die Verwendung digitaler Endgeräte sowie das Anfertigen von Notizen grundsätzlich untersagt. 

Dies hat den Hintergrund, dass es in vergangenen Semestern öfters zu Versuchen kam, unsere Prüfungen oder Musterlösungen abzuschreiben oder zu fotografieren und wir daher persönliche Notizen nicht mehr gestatten können.

  • Wir könne leider keine Kopien der Prüfungen anfertigen, sollten Sie für juristische Zwecke eine Kopie der Klausur benötigen, so müssten Sie diese über das Prüfungsamt beantragen.
  • Wir bitten Sie, zu dem Ihnen zugeteilten Termin 5 Minuten früher, mindestens aber pünktlich zu erscheinen, andernfalls verfällt Ihr Termin.

Da unser Lehrstuhl für viele Prüfungen Einsichtnahme anbietet ist im Nachgang an die Korrektur oft mit einem hohen Volumen an Einsichtnahme zu rechnen. Organisatorisch lässt es sich daher leider nicht einrichten, dass Sie bei einem zu spät kommen die Einsichtnahme noch wahrnehmen können.

  • Unser Lehrstuhl bietet grundsätzlich keine digitale Einsichtnahme an
  • Zu jeder Einsichtnahme ist Ihr gültiger Studentenausweis mitzubringen sowie zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis.



Bitte verwenden Sie in diesem Formular ihre TUM-Email-Adresse. 

Antrag auf Einsichtnahme

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