engl.: picking list

Eine Kommissionierliste ist ein Beleg, der durch die informationstechnische Verknüpfung von Auftragsdaten (Kundenauftrag) mit den spezifischen Daten des Kommissioniersystems erzeugt wird [1]. Einerseits können zu einem Kundenauftrag mehrere Kommissionierlisten vorliegen, die separat bearbeitet werden. Ebenso ist es andererseits möglich mehrere Aufträge in einer Kommissionierliste zusammenzufassen. Synonym ist auch der Begriff Pickliste gebräuchlich.

Die Kommissionierliste setzt sich aus einzelnen Positionen zusammen, die weitere Informationen über die zu entnehmenden Artikel enthalten. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Sammelbehälter (Typ)
  • Kunde und Lieferauftragsdaten
  • Artikelbeschreibung
  • Lagerplatz der Artikel (Entnahmeort)
  • Entnahmemenge
  • Fehlmenge

Auf der Kommissionierliste bestätigt der Kommissionierer zum Beispiel durch Abhaken oder Unterschreiben die Entnahme der Positionen. Somit ist die Kommissionierliste gleichzeitig ein Auslagerbeleg, der auch zur Lagerbestandsbuchung eingesetzt wird. Die Kommissionierliste ist das klassische Steuerungs- und Informationsmittel für den manuellen Kommissioniervorgang. In vielen Kommissioniersystemen wird sie aber durch moderne Informationsmedien (z.B. Mobiles Datenterminal, Pick-by-Voice, Pick-by-Light, Pick-by-Vision) ersetzt. In diesen Fällen spricht man von belegloser Kommissionierung.

Quelle

[1] VDI : VDI Richtlinie 3590 3. Ausgabe, 2005.

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