Am 01.08.2022 ist die neue Weiterbildungsordnung (WBO) in Bayern in Kraft getreten. Das verpflichtende Psychiatriejahr ist in Bayern bereits zum 01.05.2019 weggefallen. Die neue Weiterbildungsordnung findet sich auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK): https://www.blaek.de/kammerrecht/weiterbildungsordnung

Rechtlich verbindlich ist immer die Weiterbildungsordnung des Kammerbereichs, in dem man sich zur Facharztprüfung anmeldet. Wer vor dem 01.08.2022 mit der Weiterbildung begonnen hat, kann wählen, ob er nach der zu Beginn seiner Weiterbildung geltenden WBO die Weiterbildung durchläuft oder zur neuen Weiterbildungsordnung wechselt.  

"Zur Doku­men­ta­tion der Weiter­bil­dung nach den Vorga­ben der am 1.08.2022 in Kraft getre­te­ten Neufas­sung der Weiter­bil­dungs­ord­nung für die Ärzte Bayerns vom 16.10.2021 steht die Anwen­dung eLog­buch zur Verfü­gung. Diese ist über das Meine BLÄK-Portal erreich­bar. Infor­ma­ti­o­nen zum eLog­buch sind auf der Home­page der Bunde­s­ärz­te­kam­mer zu finden." (https://www.blaek.de/weiterbildung/meine-weiterbildung). 


Telefonnummern für Ansprechpartner bei der BLÄK für etwaige Anerkennungsfragen finden sich hier. 

https://www.blaek.de/weiterbildung/kontakte

Hier ein Übersichtsartikel über die Neuerungen in der Musterweiterbildungsordnung:


Die Logbücher haben sich in den vergangenen Jahren an einigen Stellen beim allgemeinen Teil ein wenig verändert. Je nach Fassung der Weiterbildungsordnung, nach der Ihr Euch zur Facharztprüfung anmelden möchtet (relevant wahrscheinlich vor allem für die Fassungen ab Wegfall des Psychiatriejahres) und nach welcher Fassung Ihr begonnen habt und schon im Logbuch dokumentiert wurde, müsst Ihr die aktuellen Logbücher vergleichen und ggf. auf den Seiten des neuen Logbuchs noch zusätzliche Inhalte bestätigen lassen. 



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