Version 1 | Stand: 10. August 2020 | Autor: Dominik Wedber
Zeitbedarf:
- Von Gründung bis zum Abschluss der BK vergehen 4-6 Monate. Die einzelnen Sitzungen dauern 1,5 - 2 Stunden. Für die Punkte, die unter Phase 2 aufgeführt sind, muss ein ganzer Arbeitstag eingeplant werden. Alle Sitzungen sollten gut vorbereitet werden.
- Außerdem sollte etwas Zeit eingeplant werden um der Fachschaftsvertretung, insbesondere den studentischen Mitgliedern im Fakultätsrat, von den Fortschritten der BK zu berichten.
Phase 0: Gründung einer Berufungskommission
- Nachdem die Fakultätsleitung und das Hochschulpräsidium (HSP) eine neue Professur genehmigt hat, wird eine neue Kommission gebildet und das Berufungsverfahren eröffnet.
- Eine BK enthält immer ein stimmberechtigtes und ein nicht-stimmberechtigtes Mitglied der Studierendenschaft einer Fakultät. Es muss sich dabei nicht um ein Mitglied der Fachschaftsvertretung handeln.
- Die Studierendenvertretung wird über die Gründung einer BK (i.d.R. über die studentischen Mitglieder im Fakultätsrat) informiert und mit der Benennung zweier studentischer Mitglieder (auch unter Nennung des Stimmrechts) beauftragt.
Phase 1: Ausschreibungen und Bewerbungen
- Eine Professur wird öffentlich ausgeschrieben.
- Nach Einsendeschluss der Bewerbungen werden alle (!) eingegangenen Bewerbungsunterlagen an alle Mitglieder der BK versendet. Diese Daten sind personenbezogen und fallen unter das Datenschutzgesetz, entsprechend sorgsam ist hiermit umzugehen. Namen aus den Bewerbungen sollten nicht außerhalb der BK weitergegeben werden.
- 1. Sitzung: Nach der Sichtung der Bewerbungen tagt die BK zum ersten Mal und diskutiert diese.
- Ergebnis: Beschluss über die Einladung der vielversprechensten Kandidaten für einen öffentlichen Bewerbungsvortrag an die Fakultät.
Phase 2: Öffentlicher Bewerbungsvortrag und anschließendes Bewerbungsinterview (1 Tag)
- Die vielversprechensten Kandidaten halten einen fachlichen Bewerbungsvortrag vor der Hochschulöffentlichkeit (i.d.R. Mitgliedern der Fakultät).
- Anschließend können die Kandidaten durch Studierende der Fakultät in einem geschlossenen Rahmen befragt werden. Das Gespräch leitet einer der beiden studentischen Mitglieder der Kommission.
- Danach präsentieren sich die Kandidaten im geschlossenen Rahmen der BK und stellen sich den Fragen aller Mitglieder, sowie bekommen sie die Gelegenheit selbst ebenfalls Fragen zu stellen.
- 2. Sitzung: Direkt im Anschluss tagt die BK zum zweiten Mal.
- Ergebnis: Beschluss über die Kandidaten, die einer externen Begutachtung unterzogen werden. Außerdem Beschluss über die Auswahl der externen Gutachter.
Phase 3: Erarbeitung einer Vorschlagsliste für das Hochschulpräsidium
- Die externen Gutachten werden der BK zur Verfügung gestellt.
- 3. Sitzung: Die BK tagt zum dritten Mal und diskutiert die Ergebnisse aus den externen Gutachten. Die 3. Sitzung ist i.d.R. die letzte Sitzung der BK.
- Ergebnis: Auf Basis aller vorliegenden Daten und Erkenntnisse wird ein finaler Beschluss über eine gereihte Vorschlagsliste gefasst. Diese wird im Anschluss dem HSP übersendet.
- Wichtiges ToDo: Zum Abschluss müssen die beiden studentischen Mitglieder der Kommission eigenständig einen Bericht schreiben. Dieser ist formlos und umfasst in der Regel zwei Seiten. Beide studentischen Mitglieder (stimmberechtigt und nicht-stimmberechtigt) müssen diesen Bericht unterzeichnen.
- Die Übersendung des Berichts erfolgt i.d.R. digital im pdf-Format via E-Mail. Der Bericht wird gesammelt mit allen weiteren Unterlagen (Protokolle etc.) dem HSP übersendet.
- Der Bericht wird außerhalb der BK nicht veröffentlicht, über die Positionierung der studentischen Mitglieder zur Vorschlagsliste kann (und sollte) aber im Rahmen eines Fachschaftsausschusses berichtet werden. Hierbei sollte stets über Ergebnisse berichtet und keine (personenbezogenen) Details aus Diskussionen der BK selbst vorgetragen werden.
Abschlussbemerkung: Über den Fort- bzw. Ausgang der Verhandlungen mit den Kandidaten wird regelmäßig durch den/die Dekan/in im Fakultätsrat berichtet. Sollten Fragen zum aktuellen Status von Berufungskommissionen bestehen, so kann entweder am öffentlichen Teil der Fakultätsratssitzungen oder am Fachschaftsausschuss teilgenommen werden.