- Created by Katja Lipicnik, last updated on 28. September 2026 7 minute read
Öffnungszeiten
Stammgelände
Arcisstraße 21, 80333 München, Raum 1157
- 1., 3. und ggf. 5. Mittwoch im Monat
- 9.00 bis 11.30 Uhr
Garching
Walter-Meißner-Str. 2, 85748 Garching
- 4. Mittwoch im Monat
- 9.00 bis 11.30 Uhr
Weihenstephan
Alte Akademie 1, 85354 Freising
- 2. Mittwoch im Monat
- 9.00 bis 11.30 Uhr
Bei Beträgen über 1.000 Euro ist eine Vorbestellung erforderlich. Bitte informieren Sie zahlstelle.zv@tum.de mindestens eine Woche im Voraus. Bei Auszahlungen geben Sie zudem bitte die gewünschte Aufteilung des Auszahlungsbetrags an.
Die nachfolgend beschriebenen Vorgänge setzen eine gültige Anordnungs- und Feststellungbefugnis voraus. Stellen Sie daher vor der Bearbeitung entsprechender Vorgänge sicher, dass die erforderlichen Befugnisse vorliegen oder die zuständigen Personen eingebunden sind.
Barauszahlungen
Für eine Barauszahlung müssen die zugrunde liegenden Ausgaben vollständig nachgewiesen und dokumentiert werden. Bitte bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor, bevor Sie die Zahlstelle aufsuchen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Belege und Auszahlungsunterlagen.
- Halten Sie alle Ausgaben und zugehörigen Belege auf der Anschreibeliste fest.
- Bei einmaligen Auszahlungen (z. B. einer Reisekostenerstattung) ist keine Anschreibeliste erforderlich.
Suchen Sie das passende Auszahlungsformular aus und tragen Sie die Beträge jeweils brutto nach Mehrwertsteuersätzen geordnet ein.
Bringen Sie die folgenden Unterlagen vollständig zur zuständigen Zahlstelle mit:
- die unterschriebene Auszahlungsanordnung,
- die Anschreibeliste (soweit erforderlich),
- alle Originalbelege in geordneter Form und fest verbunden.
Nach Prüfung der Unterlagen durch die Zahlstelle wird die Barauszahlung vorgenommen. Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können zu Verzögerungen führen.
Eine Stipendiums Auszahlung von DAAD oder Alexander-von Humbold-Stiftung durch die Zahlstelle kann erst erfolgen, wenn der Stipendiat eine Steuer-ID vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten hat.
Stipendiums Zahlungen sind immer mitteilungspflichtig. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen im Bereich Mitteilungspflicht.
Nach Erhalt der Steuer-ID meldet sich der Stipendiat bei zahlstelle.zv@tum.de. Anschließend informieren wir über die zuständige Zahlstelle und den Auszahlungstermin.
Bitte folgende Unterlagen am Zahlstellenöffnungstag mitbringen:
- Ausgefüllte und unterschriebene Erklärung des Zahlungsempfängers(Vorname, Name, Geschlecht, Geb.Datum, Anschrift, PLZ, Ort, Deutsche Steuer-ID)
- Kopie des Reisepasses
- Mitteilungsschreiben der Auszahlung der Gelder durch DAAD oder Alexander von Humboldt Stiftung
Geldannahmeermächtigung
Für die Entgegennahme von Bargeld ist eine Geldannahmeermächtigung erforderlich. Geldannahmeermächtigte sind Beschäftigte, die außerhalb der Zahlstelle Gelder annehmen dürfen. Die Ermächtigung sowie der Dienstausweis sind bei der Geldannahme mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. (VV Nr. 5.2 zu Art. 79 BayHO, Nr. 10.3 Anlage 1 der VV zu Art. 79 BayHO).
Zur Beantragung der Geldannahmeermächtigung senden Sie bitte das von der zuständigen Leitung unterschriebene Schreiben an za3-31.zv@tum.de
Werden keine Zahlungen mehr entgegengenommen, ist die Original-Geldannahmeermächtigung unverzüglich per Hauspost an ZA3-Finanzen
zurückzusenden. Mit der Rückgabe erlischt die Berechtigung zur Annahme von Geldern.
Bareinzahlungen
Wenn Sie über die Zahlstelle Bareinzahlungen (z.B. Skriptengelder, Kopiergelder, Tagungsgebühren, Kaution, etc.) vornehmen lassen, gehen Sie wie folgt vor.
Nehmen Sie die Bareinzahlungen entgegen und dokumentieren Sie diese vollständig mit Quittungen.
Die vereinnahmten Gelder sind bis zur Abrechnung sicher aufzubewahren und den ausgestellten Quittungen zuzuordnen.
Wenn Sie Bareinzahlungen entgegennehmen, müssen diese mit den von der Zahlstelle ausgegebenen amtlichen Quittungen dokumentiert werden.
Für den Erhalt von Quittungsblöcken wenden Sie sich bitte an die Zahlstelle unter zahlstelle.zv@tum.de.
Die vereinnahmten Gelder sind mindestens einmal monatlich bei der Zahlstelle einzuzahlen.
Bei höheren Einnahmen oder einem erhöhten Bargeldbestand wird empfohlen, die Abrechnung in kürzeren Abständen vorzunehmen, um Fehlbestände und Risiken zu vermeiden.
Zusätzlich ist zum Jahresende eine weitere Abrechnung mit der Zahlstelle erforderlich. Diese erfolgt üblicherweise im November bzw. Anfang Dezember.
Für die Einzahlung der vereinnahmten Gelder ist das passende Formular abhängig davon, ob ein Buchungskennzeichen (BKZ) benötigt wird und ob Mehrwertsteuer anfällt.
- Kein Buchungskennzeichen erforderlich → Verwenden Sie Muster 70. Die Einbuchung in SAP übernimmt die Zahlstelle.
- Buchungskennzeichen erforderlich → Erfassen Sie zunächst eine debitorische Rechnung (Sollstellung) in SAP und bringen Sie anschließend Muster 01 mit dem zugehörigen Buchungskennzeichen zur Zahlstelle. Für Papierbucher entfällt dieser Schritt.
- Einzahlungen mit Mehrwertsteuer oder Betriebseinnahmen → Für Betriebseinnahmen, Verkaufserlöse und vergleichbare Einnahmen verwenden Sie Muster 09.
Geldannahmestellen
Wenn mehrere Personen einer Einrichtung Bargeld entgegennehmen, muss dort eine Geldannahmestelle eingerichtet werden (VV 5.2 zu Art. 79 BayHO, Nrn. 10 und 13, Anlage 1 zu den VV zu Art. 79 BayHO).
Bei Geldannahmestellen handelt es sich um jede feste Stelle, in der staatliche Bedienstete zur Annahme oder Leistung geringfügiger Barzahlungen bereitstehen. Hierbei kann es sich um Stellen innerhalb einer Dienststelle, auf deren Gelände oder bei außerhalb davon stattfindenden Veranstaltungen handeln.
Der Leiter der TUM Einrichtung hat die Einrichtung von Geldannahmestellen der zuständigen Kasse oder Zahlstelle mitzuteilen. Verwenden Sie bitte dieses Muster und senden dieses ausgefüllt an za3-31.zv@tum.de. Folgende Informationen sind anzugeben:
- verantwortliche Person für die Geldannahmestelle
- geplanter Einzahlungsrhythmus
- erwartetes Einzahlungsvolumen
- Bedarf an einem Wechselgeldvorschuss
Bitte informieren Sie za3-31.zv@tum.de unverzüglich, wenn sich die verantwortliche Person für die Geldannahmestelle ändert. Nutzen Sie hierfür das bereitgestellte Muster.
Wird die Geldannahmestelle nicht mehr benötigt oder ändern sich die Voraussetzungen für ihren Betrieb, hat der Leiter der Dienststelle den Widerruf zu veranlassen. Gegebenenfalls sind die Geldannahmeermächtigung bzw. die Bewilligung zurückzugeben sowie vorhandene Hand- oder Wechselgeldvorschüsse abzurechnen und zurückzuzahlen. Die Auflösung erfolgt mit dem passenden Schreiben des Anordnungsbefugten der Einrichtung der TUM an die za3-31.zv@tum.de.
Handvorschuss
Handvorschüsse sind Bargeldbestände, die von der TUM zur Leistung geringfügiger, fortlaufender anfallender Auszahlungen vorgehalten werden. Die erstmalige Auszahlung erfolgt an der TU München aus dem Vorschussbuch der Zahlstelle der TUM.
Ein Handvorschuss kann grundsätzlich nur zu Lasten von Haushaltsmitteln abgerechnet werden. Aus diesen Mitteln dürfen keine Ausgaben für Drittmittelvorhaben (z. B. Sonderforschungsbereiche, DFG, Stiftungsmittel) geleistet werden. Erfolgt eine Bargeldentnahme zu Lasten des Handvorschusses, sind die Ausgaben über den Haushaltsfonds abzurechnen und nach Abrechnung mit der Zahlstelle zu Lasten der Drittmittel nachträglich in SAP umzubuchen.
Zur Unterscheidung: Bei Drittmitteln ist eine sogenannte Handkasse möglich, die in der Regel für einmalige Barauszahlungen herangezogen wird. Die Auszahlungsanordnung wird vom Lehrstuhl selbst erstellt. Die Buchung für diese Handkasse erfolgt sofort bei der zutreffenden Verbuchungsstelle und wird bei dem entsprechenden Drittmittelvorhaben durchgeführt. Nach Abschluss des Vorgangs sind sämtliche Belege vorzulegen und ein evtl. überbleibendes Restguthaben wieder einzuzahlen.
Die Beantragung eines neuen Handvorschusses erfolgt über folgenden Antrag bei za3-31.zv@tum.de.
Wesentliche Regeln:
- Der Handvorschuss ist nach dem durchschnittlichen Bedarf für einen bis zwei Monate zu bemessen.
- Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kann er für längstens ein halbes Jahr bemessen werden (vgl. Nr. 12.3 ZBest).
- Der Mindestbetrag für die Gewährung eines Handvorschusses liegt bei 100 €.
- Zur Bewilligung eines Handvorschusses von mehr als 1.000 € ist die Einwilligung des zuständigen Staatsministeriums erforderlich; bei mehr als 2.000 € ist zusätzlich die Einwilligung des für Finanzen zuständigen Staatsministeriums erforderlich (vgl. Nr. 12.4 ZBest).
Die ZA3 Finanzen erstellt eine Auszahlungsanordnung und sendet diese an die Zahlstelle (vgl. Nr. 12.5 ZBest). Sobald dem Lehrstuhl das Original des Genehmigungsschreibens der ZA3 Finanzen vorliegt, kann der Handvorschuss bei der Zahlstelle abgeholt werden.
Der Verwalter des Handvorschusses rechnet die angefallenen Ausgaben bei Bedarf und zum Jahresabschluss mit der Zahlstelle ab.
Bitte reichen Sie hierzu ein:
- unterschriebene Anschreibeliste
- vollständige Belege
- Auszahlungsanordnung
Eine Abrechnung muss mindestens einmal innerhalb des festgelegten Bedarfszeitraums erfolgen.
- Der Bargeldbestand ist am Lehrstuhl sicher aufzubewahren.
- Der Verwalter des Handvorschusses hat bei Bedarf und am Jahresschluss, mindestens jedoch einmal innerhalb des festgelegten Bedarfszeitraums, die angefallenen Belege mit der unterschriebenen Anschreibeliste und mit einer Auszahlungsanordnung bei der Zahlstelle abzurechnen (vgl. Nr. 12.6 ZBest).
- Eine Kopie der Unterlagen muss an der Organisationseinheit verbleiben, der der Handvorschuss zugeordnet ist.
Findet ein Wechsel des Verwalters statt, ist za3-31.zv@tum.de zeitnah mit diesem Mitteilungsschreiben in Kenntnis zu setzen.
Die Auflösung eines Handvorschusses erfolgt ebenfalls über Mitteilung an za3-31.zv@tum.de. Dazu bitte dieses Schreiben benutzen.
Die ZA3 Finanzen erstellt eine Annahmeanordnung und sendet diese an die Zahlstelle. Sobald dem Lehrstuhl das Originalschreiben vorliegt, kann der Handvorschuss bei der Zahlstelle eingezahlt werden.
Barzahlungsstellen
Wenn an der Einrichtung nicht nur Bargeld entgegengenommen, sondern auch Bargeld ausbezahlt wird, kann dort eine Barzahlungsstelle eingerichtet werden.
Bei Barzahlungsstellen handelt es sich um jede feste Stelle, in der staatliche Bedienstete zur Annahme oder Leistung geringfügiger Barzahlungen bereitstehen. Hierbei kann es sich um Stellen innerhalb einer Dienststelle, auf deren Gelände oder bei außerhalb davon stattfindenden Veranstaltungen handeln. Barzahlungsstellen ist die Annahme und Leistung geringfügiger Barzahlungen gestattet. Sie ist also eine Kombination von Handvorschuss und Geldannahmestelle, deren Kassenbestand gemeinsam verwaltet wird (vgl. Nr. 11.1 ZBest).
Der Leiter der TUM Einrichtung beantragt die Einrichtung der Barzahlungsstelle bei za3-31.zv@tum.de. Hierfür ist das bereitgestellte Muster zu verwenden.
Im Antrag sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
- verantwortliche Person für die Barzahlungsstelle
- Höhe des erforderlichen Handvorschusses
- Höhe eines gegebenenfalls benötigten Wechselgeldvorschuss
Sämtliche über die Barzahlungsstelle abgewickelten Ein- und Auszahlungen sind fortlaufend in einer gemeinsamen Anschreibeliste zu erfassen.
Bitte beachten Sie:
- Alle Zahlungsvorgänge sind vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Einzahlungen und Auszahlungen werden in einer gemeinsamen Anschreibeliste geführt.
- Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der erforderlichen Zahlungsanordnungen.
Ändert sich die für die Barzahlungsstelle verantwortliche Person, ist dies durch den Leiter der TUM Einrichtung unverzüglich za3-31.zv@tum.de mitzuteilen. Bitte verwenden Sie hierfür dieses Muster.
Wird die Barzahlungsstelle nicht mehr benötigt, ist die Auflösung durch den Leiter der TUM Einrichtung bei za3-31.zv@tum.de zu veranlassen. Hierfür steht ein entsprechendes Muster zur Verfügung.
Im Rahmen der Auflösung sind vorhandene Vorschüsse abzurechnen und zurückzugeben, insbesondere:
- Handvorschüsse
- gegebenenfalls bewilligte Wechselgeldvorschüsse
Abschlag
Wenn Sie einen Abschlag benötigen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Melden Sie den Bedarf vorab bei zahlstelle.zv@tum.de
- Teilen Sie den gewünschten Abschlagsbetrag mit.
- Geben Sie die gewünschte Stückelung des Bargelds an.
- Bringen Sie am Öffnungstag der Zahlstelle eine ausgefüllte Auszahlungsanordnung (Muster 30) mit.
- Tragen Sie in Muster 30 das Sachkonto 689300 ein.
Zur Rückgabe des ausgezahlten Abschlags ist eine Annahmeanordnter 01ung (Mus) vorzulegen.
Bitte tragen Sie folgende Angaben ein:
- Sachkonto: 689300
- Anordnungsbetrag: Höhe des ursprünglich ausgezahlten Abschlags
- Verwendungszweck: „Abschlag vom TT.MM.JJJJ“ (Datum der Abholung)
Zusätzlich bei einmaligen Auszahlungen am Zahlstellenöffnungstag die Auszahlungsanordnung (Muster 30) mit folgenden Angaben mitbringen:
- zutreffendes Sachkonto für die entstandenen Ausgaben
- Anordnungsbetrag in Höhe der tatsächlichen Ausgaben
Bitte bringen Sie zur Abrechnung zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Belege zu sämtlichen Ausgaben (in Kopie)
- gegebenenfalls ausgefüllte Quittungsblöcke
- gegebenenfalls ausgefüllte und unterschriebene Erklärung des Zahlungsempfängers einschließlich Steuer-ID
Barauszahlungen ohne Mehrwertsteuer (Muster 30)
Barauszahlungen mit Mehrwertsteuersatz (Muster 32)
Geldannahmeermächtigung Beantragung
Bareinzahlungen mit BKZ (Muster 01)
Bareinzahlungen mit Mehrwertsteuer (Muster 09)
Bareinzahlung, kein BKZ (Muster 70)
Geldannahmestelle Verwalterwechsel
Barzahlungsstelle Verwalterwechsel