Wann muss ich den LRZ-Benutzungsrichtlinien zustimmen?
Die Zustimmung zu den LRZ-Benutzungsrichtlinien wird beim erstmaligen Login ins IDM-Portal verlangt. Das nächste Mal wird die Zustimmung verlangt – ebenfalls wieder beim Login ins IDM-Portal –, wenn eine neue Version der LRZ-Benutzungsrichtlinien in Kraft tritt.
Nicht verlangt wird die Zustimmung, wenn Sie eine TUM- oder LMU-Kennung haben: Das Akzeptieren der dort gültigen Benutzungsrichtlinien umfasst auch das Akzeptieren der LRZ-Benutzungsrichtlinien.
Wenn Sie eine Kennung mit einer Berechtigung für Hochleistungssysteme haben (SuperMUC-NG, Linux-Cluster, Remote Visualisierung), müssen Sie sich bei Login ins IDM-Portal zusätzlich zur Einhaltung der deutschen Exportkontroll-Verordnungen verpflichten. Diese Verpflichtung wird jährlich von Ihnen verlangt, unabhängig davon ob sich die Exportkontroll-Verordnungen geändert haben oder nicht.
Den Wortlaut dieser und weiterer, für die Nutzung von LRZ-Diensten verbindlicher Richtlinien finden auf der Seite Unser Regelwerk.