Kontakt zum LRZ-Webhosting-Team

Zusammenfassung für Eilige

Zur Kontaktierung des Webhosting-Teams legen Sie bitte einen neuen Incident beim LRZ-Servicedesk im Bereich "Internetdienste → Webhosting" an. Bei der Web-Oberfläche stehen Ihnen dazu zwei Varianten zur Verfügung:

  1. (Stern) Selfservice: erfordert eine Anmeldung mit der eigenen persönlichen Kennung (üblicherweise die bessere Option!)
  2. Simple Submit: keine Anmeldung erforderlich

Bei privilegierten Aktionen (wie z.B. dem Löschen einer Website) müssen wir aus offensichtlichen Sicherheitsgründen Ihre Identität und Berechtigung überprüfen (s.u.). Deshalb müssen Sie in derartigen Fällen eine berechtigte Person sein und den Incident mit Hilfe der authentifizierten Variante "Selfservice" anlegen.


Kontaktmöglichkeiten

Wenn Sie das Webhosting-Team kontaktieren wollen, legen Sie bitte einen neuen Webhosting-Incident über das Web-Formular des LRZ-Servicedesk an. Dafür stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung: "Selfservice" (authentifiziert) und "Simple Submit" (nicht authentifiziert).

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der beiden Varianten.


SelfserviceSimple Submit
Anmeldungmit der eigenen persönlichen Kennungnicht erforderlich
Mögliche Aktionen
  • Anlegen eines neuen Incident
  • Zugriff auf die Daten der eigenen Incidents
    (z.B. den Bearbeitungs-Status)

Anlegen eines neuen Incident

Art von Anfragen
  • Allgemeine Anfragen
  • Anfragen zu Ihren Websites
  • Änderungswünsche an Ihren Websites

nur allgemeine Anfragen möglich

Für eine reibungslose Zusammenarbeit und eine rasche Bearbeitung Ihrer Anliegen ist es wünschenswert, dass Sie sich für die Aufgabe eines Incidents mit Ihrer persönlichen Kennung einloggen. Nur wenn Sie sich auf diese Weise gegenüber dem LRZ authentifizieren, dürfen wir Anfragen beantworten, die sich auf persönliche, vertrauliche Aspekte Ihrer Websites beziehen (z.B. aktive Konfiguration), sowie Änderungen an Ihren Websites durchführen.

Vorgaben für LRZ-seitige Änderungen an Websites

Privilegierte Aktionen wie das Löschen einer Website dürfen wir aus offensichtlichen Sicherheitsgründen erst dann ausführen, nachdem wir folgendes überprüft haben:

  1. Ihre Identität
  2. Ihre Autorisierung (d.h. dass Sie zum Kreis der für diese Aktion berechtigten Personen gehören)

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass diese Vorsichtsmaßnahme zum Schutz unserer Kunden und deren Daten erforderlich ist.

Beispiele für privilegierte Aktionen:

  • Einrichtung einer Website
  • Hinzufügen zusätzlicher Namen (Aliase/Aliasnamen) zu einer Website
  • Änderung der PHP-Version einer Website
  • Änderung an der Konfiguration der Webserver-Software (z.B. Einstellung eines anderen DocumentRoot)
  • Löschung einer Website
  • Beantragung einer Datenbank für die Website

Gründe, aus denen wir Ihre Anfrage ablehnen müssen

Wir können Ihre Identität nicht überprüfen

In den folgenden Fällen können wir nicht sicher sein, dass Sie auch wirklich Sie sind:

  • Sie haben einen Incident mit der Variante "Simple Submit" angelegt (diese fordert Sie nicht auf, sich mit Ihrer persönlichen Kennung anzumelden).
  • Sie haben eine andere Methode zur Kontaktaufnahme als den genutzt (z. B. E-Mail oder Telefon).

Zur Überprüfung Ihrer Identität müssen Sie am LRZ-Servicedesk einen Incident mit der Variante "Selfservice" anlegen.

Sie sind keine berechtigte Person

Der Kreis der berechtigten Personen wird mit Hilfe der Funktionskennung ermittelt, die einer Website zugeordnet ist; siehe dazu den Abschnitt "Regelung beim LRZ-Webhosting (Autorisierungs-Konzept)" in der Info-Seite "Funktionskennung für eine Website".

In den folgenden Fällen zählen Sie als berechtigte Person:

  • Sie sind Kennungsverantwortlicher oder weiterer Kennungsbesitzer der Funktionskennung (direkte Berechtigung).
  • Sie sind ein Master-User desjenigen LRZ-Projekts, zu dem die Funktionskennung gehört (indirekte Berechtigung). Den Master-User-Status der Funktionskennung akzeptieren wir in Ausnahmefällen, weil Master-User sich jederzeit selbst zum Kennungsverantwortlichen oder zu einem Kennungsbesitzer machen können.

Wie Sie eine Berechtigung erhalten können

Falls Sie nicht zu dem genannten Personenkreis gehören, es aber gern möchten bzw. müssen, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

Wenn Sie eine Kennung aus dem Münchner Wissenschaftsnetz (MWN) besitzen und für die nächste Zeit / bis auf weiteres für die Website zuständig sind, kontaktieren Sie einen Master-User der Funktionskennung. Erklären Sie die Situation und lassen Sie sich mit Ihrer persönlichen Kennung als Kennungsverantwortlicher oder als Kennungsbesitzer der Funktionskennung eintragen. Danach informieren Sie uns, dass Sie jetzt zu den direkt berechtigten Personen gehören. Falls Sie vorher noch keinen Incident mit der Variante "Selfservice" angelegt haben (siehe den vorhergehenden Abschnitt), müssen Sie dies jetzt nachholen.

Sollte es nicht möglich sein, Ihnen eine entsprechende Berechtigung zu erteilen, bleibt nur das folgende Vorgehen: Sie bitten eine der berechtigten Personen (s.o.), uns (dem Webhosting-Team) einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Dies muss mit Hilfe eines neuen Incidents mit der Variante "Selfservice" erfolgen.