Hinweise zum Softwarebezug
Softwarehersteller räumen den Hochschulen zum Teil deutliche Nachlässe auf ihre Listenpreise ein.
Deswegen haben wir mit zahlreichen Herstellern Rahmenverträge und Campuslizenzen abgeschlossen, die den Hochschulen den Bezug der Produkte zu meist sehr günstiger Konditionen ermöglichen.
Bei diesen Verträgen handelt es sich häufig um überregional gültige Rahmenverträge, so daß nicht nur die Münchner Universitäten in den Genuß dieser Vergünstigungen kommen, sondern nach Möglichkeit alle Bayerischen Hochschulen (mitunter auch über Bayern hinaus).
Der Bezug der Produkte erfolgt dann in der Regel über die Rechenzentren der Hochschulen. Wenden Sie sich daher beim Bezug von Software bitte stets zuerst an das Rechenzentrum Ihrer Hochschule.
Für die Münchner Hochschulen (einschließlich der Fachhochschule Weihenstephan, meist jedoch mit Ausnahme der Fachhochschule München und der Universität der Bundeswehr München) erfolgt der Bezug der Software im Rahmen derartiger Verträge direkt über das Leibniz-Rechenzentrum.
Da Studenten und Mitarbeiter in den meisten Fällen leider nicht bezugsberechtigt sind, sei an dieser Stelle insbesondere auf die im Fachhandel angebotenen, ebenfalls sehr günstigen Schulversionen hingewiesen. Diese Schulversionen können in vielen Fällen nicht nur von den Einrichtungen (Institut, Lehrstuhl usw.), sondern auch von Mitarbeitern und Studenten bezogen werden.
Wie bei den Schulversionen gelten auch bei den Rahmenverträgen besondere Lizenzbedingungen seitens der Hersteller. Diese haben zwar alle einen gemeinsamen Kern, den wir unter unseren allgemeinen Lizenzbedingungen zusammengefaßt haben, unterscheiden sich jedoch bei nahezu allen Herstellern in einigen Details, so daß wir die abweichenden Einzelheiten bei der Beschreibung der jeweiligen Lizenzprogramme individuell ausführen. Bitte beachten Sie stets die Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller.
Wie die Lizenzbedingungen sind auch die Bezugswege bei den einzelnen Verträgen unterschiedlich. Wir bemühen uns auch hier um Vereinheitlichung zumindest in der Vorgehensweise, dennoch lassen sich Abweichungen nicht vermeiden, was aber wiederum bei der Beschreibung der jeweiligen Lizenzprogramme individuell ausgeführt wird. Bei den direkt über das LRZ abgewickelten Lizenzprogrammen haben wir in der Regel Bestellformulare vorbereitet, die nicht (mehr) in Papierform verteilt werden, sondern online (im pdf-Format) verfügbar sind und vom Besteller selbst gedruckt werden können.
Neben Lizenzsoftware, für deren Einsatz man zuerst einmal eine Lizenz kaufen muß und auch Shareware, deren dauerhafte Nutzung üblicherweise eine kostenpflichtige Registrierung erfordert, gibt es auch noch zahlreiche Software-Produkte, die kostenfrei genutzt werden dürfen, sogenannte Public Domain Software.
Beachten Sie bitte auch die Seite Datenschutz im Rahmen des Softwarebezuges.