Auswahl der Messen für Gemeinschaftsstände Bayern Innovativ

Die Auswahl der Messen wird von einem Messekreis vorgenommen. Der Messekreis ist ein Expertengremium, das sich aus Vertretern von Ministerien, Hochschulen und Organisationen der Wirtschaft und der Bayern Innovativ GmbH zusammensetzt.


Auswahl der Messen für Gemeinschaftsstände Bayerische Hochschulen

Gemeinschaftsstände Bayerische Hochschulen gibt es grundsätzlich nur auf Messen, auf denen Bayern Innovativ nicht vertreten ist. Die Auswahl der Messen wird vom Messebeauftragten der Bayerischen Hochschulen vorgenommen. Die Hochschulen selbst können entsprechende Vorschläge einbringen, die dann bei der Messeauswahl Berücksichtigung finden.


Wer kann sich bewerben und an wen ist die Bewerbung zu richten?

Bewerben können sich alle bayerischen Hochschulen und deren Einrichtungen. Die Bewerbung kann direkt an den Messebeauftragten gerichtet werden oder an die jeweilige Technologietransferstelle der Hochschule. Die Transferstellen leiten die Bewerbungen an den Messebeauftragten weiter. Bewerbungsunterlagen können bei beiden Ansprechpartnern angefordert werden.


Abgabetermine für Bewerbungen

Für die Messen des 1. und 2. Quartals des Folgejahres, findet die Auswahl der Aussteller im Herbst jeden Jahres statt. Für die Messen ab dem 3. Quartal des Folgejahres, findet die Auswahl der Aussteller im Frühjahr des jeweiligen Messejahres statt.
Die genauen Abgabetermine entnehmen Sie bitte dem jährlichen Messekalender.


Auswahl der Exponate

Exponatvorschläge für den Gemeinschaftsstand Bayern Innovativ:
Der Messekreis nimmt die endgültige Auswahl der Ausstellungsbeiträge unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Besetzung des Gemeinschaftsstandes Bayern Innovativ vor.  

Exponatvorschläge für den Gemeinschaftsstand Bayerische Hochschulen:
Die Auswahl der Exponate obliegt dem Messebeauftragten unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Besetzung des Gemeinschaftsstandes Bayerische Hochschulen.


Finanzierungsform der Messen

Bei einer Messebeteiligung am Gemeinschaftsstand Bayern Innovativ werden die Messekosten gemeinsam vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst getragen.
Bei Messeauftritten, die nicht unter dem Dach des Gemeinschaftsstandes Bayern Innovativ stattfinden, übernimmt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die Finanzierung.


Welche Kosten werden erstattet?

Erstattet werden können Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Messebeteiligung stehen. So zum Beispiel Kosten für die Herstellung von Exponaten, den Druck von Faltblättern oder Reise- und Transportkosten. Für die Höhe der Kostenerstattung gibt es eine Obergrenze die nicht überschritten werden kann.


Ansprechpartnerin ab dem 01.01.2019 

Für die Bayerischen Hochschulen
Gisela Baumann
Bayern Innovativ GmbH - Nürnberg

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