Vorbereitungsdienst (Referendariat) im Master Berufliche Bildung Integriert
Ab dem dritten Semester im Masterstudiengang Berufliche Bildung Integriert ist parallel zum Studium der Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern vorgesehen. Informationen zum Ablauf und Termine finden Sie auf der Seite des Staatlichen Studienseminars zum Vorbereitungsdienst im Master Berufliche Bildung Integriert.
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen erfolgt nach dem ersten Semester eigenständig. Andernfalls erhalten Sie keinen Zugang zum Vorbereitungsdienst. Die Anmeldung erfolgt online in der Regel zwischen Februar und April (bis spätestens fünf Monate vor Schulbeginn), die Anmeldeunterlagen sind an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden. Ausführliche Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter dem Punkt Vorbereitungsdienst Lehramt an beruflichen Schulen.
Voraussetzung für die Aufnahme des Referendariats:
- mindestens 48 Wochen einschlägiges Berufspraktikum (Betriebspraktikum und/oder Berufsausbildung)
- Universitär erbrachte Leistungen: mindestens 35 Credits, davon mindestens 15 ECTS in den Erziehungswissenschaften und mindestens 12 ECTS im gewählten Unterrichtsfach
Nachweis über universitär erbrachte Leistungen im Umfang von 35 ECTS
Der Nachweis über diese geforderten mindestens 35 ECTS muss bis spätestens Ende August für die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst eingereicht werden. Da manche Prüfungen oft erst im Juli oder August verbucht werden können, übernimmt die Prüfungsverwaltung der SOT für Sie die Übermittlung über entsprechende Bestätigungsschreiben pro Student*in direkt an die Regierung von Oberbayern, Abteilung Schulpersonal. Sobald das Schreiben verschickt ist, erhalten Sie dieses für Ihre Unterlagen als Scan per Mail.
Folgende Unterlagen sollten Sie für die Anmeldung parat haben:
- Abstammungs- oder Geburtsurkunde
- Ggf. Nachweis über Eheschließung/Ehescheidung
- Ggf. Geburts- oder Abstammungsurkunden von Kindern
- Hochschulzeugnisse oder ein sonstiger Nachweis der Studienberechtigung (amtlich beglaubigt), ggf. Diplom- oder Masterzeugnis, ggf. Promotionsurkunde
- Angaben und Nachweise (amtlich beglaubigt) über das 48-wöchige Betriebspraktikum bzw. die Berufsausbildung
- Amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des am Tag des Dienstantritts gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Zeugnis des Gesundheitsamtes - sofern es nicht vom Gesundheitsamt übersandt wird. Das Ausstellungsdatum des Zeugnisses darf bei Dienstantritt nicht über ein halbes Jahr zurückliegen (kann bis August nachgereicht werden)
- Tabellarischer Lebenslauf (insbes. mit Zeiten über Schul- und Hochschulbesuch und ggf. Wehr- oder Zivildienst)
- Ein Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr), aufgeklebt auf einem separaten DIN A4-Blatt mit Namensangabe und Datum der Aufnahme
- Vom Bewerber eigenhändig unterschriebene Fragebögen
- Ggf. Nachweis über die Lösung eines eventuell bestehenden Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses (kann nachgereicht werden)
- Ggf. Nachweis über abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst
- (Der Nachweis über universitär erbrachte Leistungen von mindestens 35 ECTS (siehe oben) wird von der SOT eingereicht!)
Wichtiger Hinweis: Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Rechtsanwälten, Vereinen, Wirtschaftsprüfern, Buchführeren, Krankenkassen, Sparkassen und Kirchen.
Bitte beachten Sie, dass sie keinen Nachweis über die Erste Lehramtsprüfung/Erste Staatsprüfung erbringen müssen.