Wann braucht man ein Ethikvotum?
Ist die Durchführung von Untersuchungen am Menschen, an identifizierbarem menschlichem Material oder an identifizierbaren Daten geplant, an Tieren und Umwelt, so ist ein Ethikvotum erforderlich. D.h. die ethische Begutachtung erfolgt vor allem im Hinblick auf die vorgesehene methodische Umsetzung sowie die Folgenabschätzung insbesondere für Mensch, Natur und Umwelt.
An wen muss man sich wenden und warum?
Sie müssen sich an die nicht-medizinische Fachgruppe der Ethikkommission der TUM wenden. Die nicht-medizinische Fachgruppe prüft die Forschungsvorhaben vor allem im Hinblick auf Methodik und mögliche Folgen des Projekts für Menschen, Tiere und Umwelt. Sie begutachtet insbesondere, den Verlaufsplan des wissenschaftlichen Vorhabens und weitere dem Antrag beizufügenden Informationen. Sie ist die einzige Anlaufstelle, die Ihnen bei nicht-medizinischen Forschungsvorhaben ein Ethikvotum ausstellen kann.
Wann und wie muss der Antrag gestellt werden?
Anträge können grundsätzlich nur vor Beginn von wissenschaftlichen Vorhaben eingereicht werden. Der Antrag ist vollständig in elektronischer Form bei der Geschäftsstelle der nicht-medizinischen Fachgruppe einzureichen. Weitere Informationen und den Antrag finden Sie hier.