Die TUM School of Engineering and Design kann gemäß § 1 Abs. 3 der Promotionsordnung (PromO) den Doktorgrad Doktor*in der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) verleihen. Gemäß § 1 Abs. 4 PromO verabschiedet jede promotionsführende Einrichtung im Benehmen mit dem EHP Richtlinien mit (1) positiven Kriterien zur Festlegung des jeweiligen Doktorgrades und (2) den zugehörigen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Diese sind Grundlage zur Begründung des angestrebten Doktorgrades nach § 6 Abs. 1 Satz 3 PromO (Eintragung in die Promotionsliste) und zu dessen Festlegung nach § 9 Abs. 1 PromO (Eröffnung des Promotionsverfahrens).





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